Leider wird es nicht so laufen,- " Jedem das Seine " ist eine altrömische Philosophenthese , und die Verwendung dieser These war zB im Rechtswesen gängig.
Es handelt sich nicht um verbotenen Nazi-Sprech ,- lediglich bei Beiträgen über KZ wird der Spruch kritisch gesehen.Der Spruch war auch nicht typisch für KZ´s, üblicherweise stand an den Lagereingängen " Arbeit macht frei ". "Jedem das Seine" stand nur über dem Lager Buchenwald ,- damit werden also die Anwälte nicht punkten können...