Bundesgerichtshof kippt Berufsverbot für pädophilen Kinderarzt

Unter anderem wegen Vergewaltigung ist ein Augsburger Kinderarzt im Januar 2019 zu einer langen Haftstrafe und Berufsverbot verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil bestätigt, allerdings das Berufsverbot verworfen.

Zwölf Jahre und neun Monate Haft mit anschließender [Links nur für registrierte Nutzer] und Berufsverbot wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Beschaffung von kinderpornograpischen Schriften: So lautete das [Links nur für registrierte Nutzer] der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts vom Januar 2019. Der verurteilte Kinderarzt wollte die Strafe nicht akzeptieren und ging in [Links nur für registrierte Nutzer]. Am 23. Dezember 2019 hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt, es ist damit rechtskräftig, das Berufsverbot hat das Gericht allerdings aufgehoben.
Darf Pädophiler als Kinderarzt arbeiten? Ärztekammer entscheidet

Moritz Bode, der Anwalt des pädophilen Kinderarztes, sagte dem BR auf Anfrage, theoretisch könne sein Mandant nach der Haft wieder als Kinderarzt arbeiten. Allerdings habe der Arzt Harry S. seine Approbation zurückgegeben. Ob und für welche Bereiche er sie zurückbekommt, müsse die Ärztekammer entscheiden. Moritz Bode hatte im Zuge der Revision mehrfach betont, dass sein Mandant auch in der Gerontologie oder in der Vorsorge arbeiten könne.


Missbrauch in vielen Fällen - Kinderarzt missbraucht Vertrauen
Harry S. war 2014 festgenommen worden, kurz nachdem er nahe Hannover einen Fünfjährigen entführt, narkotisiert und missbraucht hatte. Die Ermittler konnten ihm dann viele weitere Missbrauchstaten im Raum Augsburg und München nachweisen. Zum Teil hatte der Arzt sogar seine Vertrauensposition beim Roten Kreuz missbraucht, um über Schulen an Buben zu kommen, mit denen er Übernachtungsausflüge unternahm. Auch der Sohn einer Freundin wurde von ihm missbraucht. Im März 2016 war der Arzt zum ersten Mal verurteilt worden, damals zu dreizehneinhalb Jahren Freiheitstrafe plus Sicherungsverwahrung und Berufsverbot. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt.
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Da darf also einer dem Missbrauch von Kindern nachgewiesen wurde weiter mit Kindern arbeiten. Es sei denn die Aerztekammer entscheidet noch mal anders.