Das Schweizer FBI, (FEDPOL), bereitet sich vor, das man Clan Kriminelle wie "Ngradhet"- Partner die Albaner Mafia viel schneller inhaftiert und abschiebt
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In der EU müssten sich die Schweizer auch der Asyl-Gesetzgebung anpassen, die den aktuellen Gesetzen konträr gegenüber steht.
Beispiel Staatenlosigkeit. Papiere verlieren und auf Palästinenser machen, geht bei den Eidgenossen nicht so problemlos wie bei uns. Es gibt kein klar geregeltes Staatenlosen-Anerkennungsverfahren. Wer diesen Weg gehen möchte, erschwert seine Einbürgerung. Art 31 AuG regelt zwar, dass eine in der Schweiz als STAATENLOS anerkannte Person ein Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung hat, jedoch definieren die Behörden Staatenlosigkeit i.d.R., dass eine Person seine Staatsangehörigkeit ohne eigenes Verschulden verloren hat. Laut humanrights.ch schließt die Schweiz auch Personen vom Schutz des UN-Übereinkommens (-> über die Rechtstellung der Staatenlosen) aus, die theoretisch die Möglichkeit hätten, den Schutz einer UN-Organisation zu genießen (Palästinenser fallen in das Mandat der UNRWA). Das Staatssekretariat für Migration verneint die Feststellung der Staatenlosigkeit zudem, wenn Personen in einem anderen Land als staatenlos anerkannt wurden. Nicht wie bei uns durch Glaubhaftmachung, man muss quasi das Fehlen einer Staatsangehörigkeit in der Schweiz beweisen. [Links nur für registrierte Nutzer]
2018 gab es in der Schweiz 606 anerkannte Staatenlose. Bei uns lässt man den Reisepass verschwinden und erklärt sich zu etwas. Das muss dank miserabler Gesetzgebung und fehlendem (politischen) Willen stets akzeptiert werden. Einfacher geht der Eintritt in ein üppiges Sozialsystem nicht.
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Geändert von WilliN (08.01.2020 um 22:33 Uhr)
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