Irgendwie bin ich überrascht.
Überrascht deswegen, dass ich seitenweise über Hähme und Schadenfreude ob der " Billigheimer- Urlauber " lese wo doch, normalerweise, gern und im allgemeinen auf unsere deutsche Politik ud Rechtsprechung geschimpft wird- mal ganz abgesehen davon, gern auch auf die EU.
Aber niemand regt sich darüber auf, das es eigentlich augenscheinlich eine Frage des Rechts bzw. Versicherungsrechts ist über welches man ja trefflich streiten kann.
Wozu wurde denn bereits 1994 der so gen. Reisesicherungsschein eingeführt, und dies sogar in der EU aufgrund Artikel 17 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2015/2302 vom 25. November 2015, -eben genau wegen vorrangegangener Pleiten von Reiseunternehmen.
Egal was also eine Pauschalreise kostet; hier stellt sich doch die Frage was die Reisesicherung wert ist, wenn diese Reisen nicht durch die Versicherer geschützt sind obwohl damit genau der Anspruch des Reisenden auf Erstattung des im Voraus gezahlten Reisepreises abzusichern ist.
Nach meiner Meinung müsste man genau dort ansetzen.
Sind die geleisteten Vorauszahlungen nicht mehr abgesichert, dürfte ein Veranstalter/Unternehmen, nach meiner Meinung, keine weiteren Reisen anbieten und verkaufen dürfen bzw. nur in der Höhe, in welcher die Versicherungsleistungen vereinbart wurden.
Darüber sollte man sich Gedanken machen und nicht den Urlauber- egal ob billig oder teuer bezahlt mit Schadenfreude überschütten oder sich über die Beweggründe von Urlaubszielen/Reisen zu echauffieren.