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Scheint ein hervorragendes Wohngebiet für Ausländer zu sein.
Frage: Sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, nach Berlich seinen Wohnsitz zu verlagern?
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Scheint ein hervorragendes Wohngebiet für Ausländer zu sein.
Frage: Sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, nach Berlich seinen Wohnsitz zu verlagern?
Na ja, da wird auch etwas übertrieben. Die Kameradschaft Tor z.B. ist eher ein Phantomverein von ein paar jugendlichen Spinnern.Zitat von Meister
Godwin's Law: As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Nazis or Hitler approaches one.
Auch in deutschen Firmen geht die Bekämpfung rechtsextremer Kräfte voran:
Ausländerfeindliche Äußerungen:
· Einem Arbeitnehmer, der im Kollegenkreis die Frage stellt „Hat es bei euch gebrannt?“ und der in Bezug auf 2 anwesende schwarzafrikanische Mitarbeiter zur Erklärung hinzufügt „... weil da 2 Schwarze sitzen“, kann auch dann gekündigt werden, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall handelt oder er zuvor wegen ähnlicher Vorfälle abgemahnt wurde.
· Eine ausländerfeindliche Äußerung im Betrieb kann das Recht zur fristlosen Kündigung begründen. Vom Recht auf Meinungsäußerung nicht mehr gedeckt, ist die Aussage „Ausländer und auch Türken müsse man verbrennen“. Durch eine solche Äußerung gegenüber oder in Anwesenheit eines türkischen Mitbürgers wird dessen Recht der persönlichen Ehre unentschuldbar verletzt. Ein Arbeitgeber, der türkische Mitarbeiter beschäftigt, muss bereits auf Grund seiner Fürsorgepflicht gegenüber diesen Arbeitnehmern gegen solche massive Ehrverletzung einschreiten (AG Siegburg, Az. 4 Ca 1766/93).
· Antisemitische Äußerungen, aber auch rassistische oder ausländerfeindliche Äußerungen im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit stellen grundsätzlich einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung dar. Es reicht aus, wenn pauschal und ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles lediglich auf Grund der Herkunft Zwangsmaßnahmen gegen eine Minderheit gefordert werden, etwas mit der Parole „Ausländer raus“ (AG Bremen, Az. 7 Ca 7160/94).
· Die Weitergabe von Texten mit Hetze gegen Ausländer, Aussiedler oder Asylbewerber im Rahmen der Arbeitstätigkeit ist eine grobe, in aller Regel nicht entschuldbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Verhaltenspflichten. Sie rechtsfertigen eine sofortige Kündigung (AG Hannover, Az. 11 Ca 633/92).
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Wenn die oben genannten Urteile konsequent als Mittel gegen Rechtsextremismus angewendet werden würden, gäbe es bald Ruhe in den Betrieben und Firmen. Meistens ist aber Unwissenheit seitens der Arbeitgeber der Grund, dass sie in solchen Fällen nicht unternehmen. Hier sollten Arbeitgeber, Personal- und Betriebsräte partei- und gewerkschaftsübergriefend zusammen arbeiten.
Du meinst bestimmt "Thor". Kann sein. Aber selbst "jugendliche Spinner" können ins rechtsextreme Abseits abgleiten.Zitat von Biskra
Es sind gerade Jugendliche und ich meine Tor. Bei Bedarf kann ichs auch geren erklären.Zitat von Meister
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Mach das mal.Zitat von Biskra
Tor von Frankfurter Tor, weil die Berliner Nazikids ein Problem damit haben, daß sie sich nur im Osten Berlins ungestört mit Naziattitüde rumtreiben können, während z.B. im Friedrichshain (Frankfurter Tor) sie auch mal eine verpasst bekommen. :]Zitat von Meister
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Aha. Das könnte bedeuten, dass, wenn sie "drüben" häufiger eine verpasst bekämen, auch dort sich zurückziehen?
Wäre ein interessanter Ansatz.Zitat von Meister
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Ich meine nartürlich mit "verpasst bekämen" im übetragenem Sinne eine verpasst bekommen. Nicht wörtlich!
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