Zitat von
Lord Laiken
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Frau Merkel oder ein anderer Bundeskanzler/in kann nicht die Verfassung ändern, dieses kann man nur mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und einer 2/3 Mehrheit im Bundesrat ändern. Ich glaube, es handelt sich hier um "Schulwissen"4-5 Klasse.