Julian H., der Detektiv, der das Treffen in Ibiza organisiert haben soll, hat sich mittlerweile im Berliner Szeneviertel Kreuzberg Rechtsbeistand gesucht. Eine Anwaltskanzlei dort hat eine einstweilige Verfügung gegen ein österreichisches Onlineportal erwirkt, das den mutmaßlichen Drahtzieher des Ibiza-Videos abgebildet hat. Die Begründung des Berliner Landesgerichts ist brisant, jedenfalls so, wie sie H.s Medienrechtsanwältin auszugsweise ursprünglich veröffentlicht hat.
Demnach sei die etwaige Mitwirkung an dem Video unter Berücksichtigung des Quellenschutzes von dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, da das Filmmaterial von höchstem öffentlichen Interesse ist. „Denn das Video zeigt den Vizekanzler Österreichs, wie er Kokain konsumiert und keine Skrupel zu haben scheint, illegale Parteispenden anzunehmen sowie Aufträge an Wahlkampfhelfer zu vermitteln.“
Ein paar Stunden später war die Stelle mit dem angeblichen Kokainkonsum wieder verschwunden. Die Anwältin von Julian H. bestätigte der „Presse“, dass es sich bei den zitierten Stellen um Auszüge einer „von uns erwirkten und uns vorliegenden Beschlussverfügung des LG Berlin“ handelt. Stimmt das, stellt sich die Frage, wie das Gericht zu dieser Einschätzung kommt. Strache bestreitet Drogenkonsum in jener Nacht auf Ibiza vehement. Und es gibt auch kein veröffentlichtes Videomaterial, das Gegenteiliges zeigt.
Das zuständige Kammergericht wollte keine Stellungnahme abgeben. Sicher ist, dass eine einstweilige Verfügung mit der angegebenen Aktenzahl am Donnerstag erlassen wurde.
Die Richter sollen darin auch festgehalten haben, dass der Antragsteller aufgrund der identifizierenden Bildveröffentlichung nun durch politische Fanatiker gefährdet werden könnte.
[Links nur für registrierte Nutzer]