Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
Jetzt tust Du dem EuGH aber unrecht - der hat schon etliche Grundsatzurteile gefällt, welche Teilen der deutschen Politik und Richterschaft aber so gar nicht gefällt und ein "deutscher" Rechtsanspruch sich plötzlich in Rauch aufgelöst hat.
Das EuGH hat nur nochmal erklärt wie die Dublin-Regeln anzuwenden sind weil deutsche Gerichte um Klärung gebeten haben. Weitehin gilt dass die nach 6 Monaten nicht mehr abgeschoben werden dürfen und innerhalb der ersten 6 Monate - wenn man sie denn findet - weiterhin eine Abschiebung verhindert werden kann, wenn ...

und die psychische oder physische Gesundheit beeinträchtigt wären.
Viel Wind um nix also.