Die AfD ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) bundesweit als Prüffall für eine mögliche Beobachtung eingestuft worden. Eine solche Prüfung gibt es bereits bei Gliederungen der Partei, eine Entscheidung über die Beobachtung ist damit noch nicht getroffen.
Nach
[Links nur für registrierte Nutzer] will BfV-Präsident Thomas Haldenwang die Ergebnisse der Analyse noch am Dienstag in Berlin verkünden. Die Behörde werde demnach anhand öffentlicher Äußerungen von AfD-Mitgliedern und offen zutage tretender Verbindungen zu den rechtsextremen Identitären untersuchen, in welchem Ausmaß rechtsextremistische Bestrebungen in der Partei festzustellen seien.
Die Behörde erklärte zudem den rechtsnationalen "Flügel" der Partei um den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke und die Partei-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" zum Verdachtsfall.
Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt. Wird eine Organisation dagegen zum Verdachtsfall erklärt, so ist dies - wenn auch nur sehr eingeschränkt - möglich. Beispielsweise ist dann eine Observation gestattet, ebenso das Einholen bestimmter Informationen von Behörden. Sogenannte V-Leute und die Überwachung von Telekommunikation kommen aber auch hier nicht zum Einsatz.
SPD-Innenexperte Burkhard Lischka begrüßt laut Redaktionsnetzwerk Deutschland die Entscheidung des BfV. "Das ist ein sehr gutes Zeichen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter seinem neuen Präsidenten Thomas Haldenwang in der Sache tätig wird", sagte er. "Aus meiner Sicht ist der Schritt der Beobachtung auch unausweichlich: Große Teile der AfD befinden sich in einem stürmischen Radikalisierungsprozess."