Man erinnere sich, wie lange manch andere mißliebige Partei jahrzehntelang "legal" vom Verfassungsschutz in der Mangel ist.
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VS-Berichte sind auch deshalb illegal, weil sie gegen „Extremismus“ gerichtet und nicht auf die Tatbestände der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet sind; „Extremismus“ stellt keinen Rechtsbegriff dar, er findet sich in der Ermächtigungsgrundlage von VS-Gesetzen nicht und gerade hinsichtlich des „Rechtsextremismus“ hat das Bundesverfassungsgericht erkannt:

"Ob eine Position als rechtsextremistisch - möglicherweise in Abgrenzung zu ‚rechtsradikal‘ oder ‚rechtsreaktionär‘ - einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung."

Damit wird deutlich, daß die gegen den (ideologischen) „Extremismus“ gerichtete Tätigkeit des VS keine Rechtsfrage darstellt, sondern eine politische Frage, wofür jedoch der VS nicht zuständig ist, weil die Mitwirkung an der Meinungsbildung des Volks zwar der AfD zusteht, nicht jedoch dem „Verfassungsschutz“ und dem ihm übergeordneten Polizeiministerium!
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