Dazu kommt noch die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte, am Fall Range beispielhaft zu beobachten:
Natürlich gibt es ein Weisungsrecht des Justizministers
Jeder Jurastudent weiß, dass die Strafverfolger in Wahrheit nicht unabhängig sind. Anders als die Richter, denen niemand in ihre Arbeit hineinreden darf, sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das steht im Gerichtsverfassungsgesetz, seit 1879: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.“ Sie sind Teil der Exekutive, nachgeordnete Beamte, die parieren müssen. Eine Art verlängerter Arm der Politik. So weit die Rechtslage.
Und doch tun die Justizminister so, als gäbe es kein Weisungsrecht. Es wird allseits betont, dass auf staatsanwaltliche Ermittlungen kein politischer Einfluss genommen wird. Tatsächlich gibt es keine Statistiken über die Zahl der externen Weisungen. Offiziell kommen sie im Justizalltag nämlich nicht vor.[Links nur für registrierte Nutzer]Doch diese Beteuerungen sind scheinheilig. Wären sie ernst gemeint, könnte man das Weisungsrecht abschaffen. Die Vorschläge dafür liegen seit Langem auf dem Tisch. Aber sie werden nicht umgesetzt. Denn die Politik mag sich zwar nicht zum Weisungsrecht bekennen. Aber sie nimmt es wahr. Nicht schriftlich und damit transparent. Das würde bedeuten, Verantwortung zu übernehmen. Und der Einfluss der Politik würde offenbar. Also wird verdeckt angewiesen. Die Instrumente, den eigenen Willen heimlich durchzusetzen, heißen „Dienstbesprechung“, „Prüfbitte“, „Empfehlung“ oder „Vereinbarung“. So lief es auch zwischen Range und Maas.
Es geht doch darum endlich eine Regierung mit Fachkräften zu bekommen!
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