Ein geschlossenes Vertragswerk dazu gab es nicht. Die Rechtslage gründete sich auf verschiedene Dokumente von 1945 und kurz danach sowie auf die inzwischen tatsächlich eingetretene Entwicklung. Sie wurde von den ehemaligen Alliierten verschiedentlich bekräftigt, zuletzt anlässlich des Beitritts der beiden deutschen Staaten zu den UN.
Alle anderen ehemalige Kriegsgegner regelten ihre Beziehungen zu Deutschland aber selbst, ohne die Siegermächte zu fragen. Sie waren ja keine Besatzer und hatten auch sonst keine Rechte in Bezug auf Deutschland als Ganzes, die es zu wahren galt.
Das Thema war schon lange erledigt. So weit es den Westen betraf, wurde es im Londoner Schuldenabkommen 1952 auf einen zukünftigen Friedensvertrag vertagt (der zumindest unter diesem Titel nie kam). Die UdSSR hatte 1953 in aller Form auf Reparationen von Deutschland (nicht nur der DDR!) verzichtet. Die wirtschaftliche Entwicklung der jeweiligen deutschen Staaten erschien den Siegermächten wichtiger.