User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
Bolle, du wendest nationales Vertragsrecht auf ein völkerrechtlichen Vertrag an, das funktioniert nicht. Wo willst du denn die Verbindlichkeit des Vertrages einklagen?
Okay, es gibt ein Gericht, dass sich mit Fragen des Völkerrechtes beschäftigt, der Internationale Gerichtshof in Den Haag, den einige Vollpfosten immer mit dem Internationalen Strafgerichtshof in der selben Stadt verwechseln. Der beruht aber wieder auf einen völkerrechtlichen Vertrag, die UN Charta.
Du endest beim Völkerrecht immer bei Anerkennung und pacta sunt servanda. Ob es nun die alten Dinge sind, wie HLKO etc. oder die neueren wie UN-Charta etc.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
Sehe ich auch so. Ich halte den auch nicht mehr unbedingt für notwendig. Alleine weil wir auf absehbare Zeit keine Regierung hinbekommen die auch nur ansatzweise Politik zum Vorteil der Deutschen betreibt. Aber wehe es ist soweit - dann können uns solche ungeklärten Fälle ganz schnell auf die Füße fallen.
Deutschmann, der 2+4 Vertrag enthält schon alles dazu. ich zitiere mal Artikel 7
[QUOTE](1) Die Französische [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer] der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich [Links nur für registrierte Nutzer] und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle [Links nur für registrierte Nutzer] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.[/QOUTE]
Der 2+4 Vertrag ist wie ein Friedensvertrag ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein erneutes Besatzungsstatut, wie du sagst, würde ein Bruch dieses Vertrages darstellen. Wenn du also davon ausgehst, dass der eine völkerrechtliche Vertrag gebrochen wird, wer garantiert dir dann, dass der andere Vertrag nicht gebrochen wird?
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
[QUOTE=Gehirnnutzer;10543796]Deutschmann, der 2+4 Vertrag enthält schon alles dazu. ich zitiere mal Artikel 7
Du weißt schon dass diese 4 Nationen nicht die einzigen waren die uns den Krieg erklärt haben? Wieviele waren das? 78 Staaten rund um den Globus oder so? Das Thema ist mit dem 2+4-Vertrag lange nicht abgehakt.[Artikel 7
(1) Die Französische [Links nur für registrierte Nutzer], die [Links nur für registrierte Nutzer] der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich [Links nur für registrierte Nutzer] und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle [Links nur für registrierte Nutzer] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.[/quote]
Der 2+4 Vertrag ist wie ein Friedensvertrag ein völkerrechtlicher Vertrag. Ein erneutes Besatzungsstatut, wie du sagst, würde ein Bruch dieses Vertrages darstellen. Wenn du also davon ausgehst, dass der eine völkerrechtliche Vertrag gebrochen wird, wer garantiert dir dann, dass der andere Vertrag nicht gebrochen wird?
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