Nun, es ist doch ein Vertrag zwischen den Kriegsparteien!
2+4 eben nur deswegen,
weil
auf der einen Seite die BRD und die DDR als Vertreter des dann neuen Deutschlands standen
und
auf der anderen Seite die 4 Handlungsbevollmächtigten sämtlicher Anderer am Krieg Beteiligten.
(sowas ist ein ganz normaler Vorgang. Jeder Rechtsanwalt handelt z.B. vor Gericht "im Auftrage seines Mandanten",
der "Mandant" muss ja nicht mal anwesend sein,
nur der "Beauftragte" muss seinen Mandanten über das Ergebnis informieren und dieser muss es dann zu mindestens akzeptieren, oder die Sache geht weiter)
Und wie also üblich musste der Vertrag den "anderen Kriegsparteien zur Kenntnis gegeben werden", denn er war ja zwischen der BRD /DDR und den Bevollmächtigten ausgehandelt worden (nur Polen wurde eingeladen, zeitweise) und benötigte demzufolge
(wie üblich wenn man im Auftrage Anderer handelt) die Zustimmung und Akzeptanz der "Anderen".
Diese "Bekanntgabe" fand im Rahmen der KSZE statt, wo dann alle anderen Kriegsparteien den Vertrag akzeptieren konnten,
oder die 4 Bevollmächtigten auffordern konnten, nach zu verhandeln.
Das die 4 schon seit 45 für die "Anderen" handelten war doch bekannt.
Die Russen erklärten damals, gegenüber den USA, Briten und Franzosen, dass sie aus der Ostzone die Ansprüche der unter ihrem Einfluss stehenden Staaten befriedigen würden, die Briten demontierten in ihrer Zone damals z.B. für die Griechen und stellten das demontierte Gut, welches die Griechen sich ausgesucht hatten, im Hamburger Hafen zur Abholung bereit usw.usw.
Da war es nur folgerichtig, das die 4 Handlungsbevollmächtigten am Ende die von ihnen 1945 übernommene Aufgabe auch beendeten
einschl. Informierung über die Beendigung ihrer Aufgabe.
Und, soweit mir bekannt,
hat kein Land gegen den, von den 2 und den 4 ausgehandelten, Vertrag Einspruch erhoben, womit das Thema 2.WK endgültig beendet ist.