User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
GG Art 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
*Du hast weggelassen "das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt"
Da wir besetzt und nicht souverän sind, kann von Freiheit noch keine Rede sein, es kann also keine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen werden.
Das Ob und Wann ist ist klar definiert:
Die Verfassung tritt in Kraft nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk...... wenn sie von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Es geht nicht um "leben kann" sondern solange wir besetzt und nicht souverän sind um leben muß!Solange also das "deutsche Volk" mit einem Grundgesetz leben kann,
ist die Notwendigkeit einer Verfassung demzufolge nicht gegeben.
Notwendig wird die Verfassung natürlich, weil das GG nicht in freier Entscheidung sondern unter der Kontrolle der Besatzungsmächte verfaßt wurde.
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Kein Problem.
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22.11.2011 - Es war nur eine etwa 40-minütige Rede vor einem ausgewählten Publikum. Ihr Inhalt aber hatte es in sich. Finanzminister Wolfgang Schäuble sagte am Freitag beim European Banking Congress vor 300 Gästen aus der Bankwirtschaft: „„Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen...
*Die Zeit ist erst dann reif wenn Deutschland frei bzw. souverän ist:
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Da wir besetzt und nicht souverän sind, kann von Freiheit keine Rede sein, es kann keine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen werden
...
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Ich denke du ziehst dich zu sehr daran hoch.
Gehst du tatsächlich davon aus, dass die paar US-Hansel das deutsche Volk daran hindern könnten, eine eigene Verfassung auszuarbeiten und zur Abstimmung zu bringen?
Jetzt mal unabhängig davon, ob das GG in freier oder unfreier Entscheidung verfasst wurde:
Welche Vorteile versprichst du dir von einer neuen Verfassung? Was soll da drin stehen, was nicht auch schon im GG ausformuliert wurde?
Die Fassung des Art. 146, die du da zitierst, stammt nicht von 1949, sondern von 1990. 1949 konnte das deutsche Volk tatsächlich nicht in freier Entscheidung eine Verfassung annehmen, weil ein großer Teil davon nicht im Parlamentarischen Rat vertreten war. Das änderte sich 1990. Danach hätte man den Art. 146 auch streichen können. Er steht wohl nur noch deklaratorisch dort, um kundzutun, dass der Auftrag zur Verwirklichung der Einheit inzwischen erfüllt worden ist. Aber es ginge auch ohne. Immerhin wurde ja hier schon darauf hingewiesen, dass Bundestag und Bundesrat den Artikel problemlos streichen könnten. Dass das Volk sich jederzeit eine neue Verfassung geben kann, wenn ihm danach ist, bedarf keiner Erlaubnis in der alten Verfassung.
"Grundgesetz" ist nichts weiter als ein anderer Begriff für "Verfassung". Zahlreiche früher oder immer noch existierende deutsche Länder bezeichneten ihre Verfassung zumindest zeitweise als „Grundgesetz“. Zu diesen gehören
- die Verfassungsurkunde für das Königreich Bayern von 1818 (Schlussformel: „Indem Wir dieses Staats-Grundgesetz … hierdurch kund machen, …“),
- das Grundgesetz über die landschaftliche Verfassung des Herzogtums Sachsen-Coburg-Meiningen vom 4. September 1824,
- das Grundgesetz für das Herzogtum Sachsen-Altenburg von 1831,
- das Grundgesetz des Königreiches Hannover von 1833,
- das Staatsgrundgesetz des Herzogtums Oldenburg von 1849,
- die revidierte Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat von 1850 (Präambel: „Wir verkünden demnach dieselbe [Verfassung] als Staatsgrundgesetz, wie folgt: …“),
- das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Fürstenthum Reuß jüngere Linie von 1852,
- das Landesgrundgesetz für das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha vom 3. Mai 1852,
- das Revidirte Staatsgrundgesetz für das Großherzogthum Oldenburg von 1852,
- das Grundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt von 1854
- das Landesgrundgesetz für das Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen,
- das Staatsgrundgesetz der Republik Bayern („Münchner Räterepublik“) vom 4. Januar 1919,
- das vorläufige Staatsgrundgesetz des Freistaates Bayern vom 17. März 1919,
- das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz von 1923,
- das Staatsgrundgesetz des Staates Groß-Hessen vom 22. November 1945,
- das Vorläufige Landesgrundgesetz von Nordrhein-Westfalen von 1946 und
- die Verfassung für Württemberg-Baden von 1946 (Artikel 108: „Diese Verfassung … wird hiermit als Grundgesetz ... verkündet.“).
Auch in zahlreichen deutschen Wörterbüchern vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart findest, dass "Verfassung" und "Grundgesetz" Synonyme sind.
Das Grundgesetz macht auch in seinem Text selbst deutlich, dass es eine Verfassung ist, etwa in
- Artikel 5 („Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung“). Es ist weiterhin die Rede von der
- „verfassungsgebenden Gewalt“ des Volkes (Präambel) und von der
- „verfassungsmäßigen Ordnung“ (Art. 2, 9, 20 (3), 20a), möglicher
- Verfassungswidrigkeit von Parteien, Handlungen oder Gesetzen (Art. 21 (2), 26, 100 (1)) sowie auch vom
- „Verfassungsschutz“ (Art. 73 (1.10), 87 (1)), und es wird ein
- „Bundesverfassungsgericht“ geschaffen, welches eine
- „verfassungsmäßige Stellung“ und
- „verfassungsmäßige Aufgaben“ hat und über
- „Verfassungsbeschwerden“ entscheidet.
Mehr „Verfassung“ kann man kaum verlangen.
Eine ganze Reihe anderer Länder nennen ihre Verfassung ebenfalls "Grundgesetz", in der jeweiligen Landessprache. Aktuell gehören dazu Norwegen, die Niederlande, Estland, Dänemark, Lettland, Finnland, der Vatikanstaat, die Ukraine und Ungarn. Bei anderen Ländern war es früher ebenso.
Souverän und nicht mehr besetzt ist die Bundesrepublik seit 1955. Stichwort "Pariser Verträge".
Offenbar nicht.
Über die Verfassung des Norddeutschen Bundes von 1867 wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern vom Bundestag.)
Über die Verfassung des Deutschen Bundes von 1871 wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern von den Parlamenten der Bundesstaaten.)
Über die Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern von Reichstag und Bundesrat.)
Über die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern von der Weimarer Nationalversammlung.)
Über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern von den Landtagen der beteiligten Länder.)
Über die Verfassung der DDR von 1949 wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern vom „Dritten Deutschen Volkskongress“.)
Über die Verfassung der USA wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern vom Verfassungskonvent und den Konventen der Bundesstaaten.)
Über die Verfassung des Vereinigten Königreiches wurde nicht vom Volk abgestimmt. (Sondern von ... oh, jetzt wird's schwierig.)
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