User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
Aus meinem obigen Link:
Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.
Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten.
Das Grundgesetz war keine Verfassung
Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben. Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.
Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.
Deutsch wird groß geschrieben
Ausschwitz: Hier darf nichts über seine Gedenktafeln stehen
USrael: Der Schwanz Israel wedelt mit dem Hund USA
Quadrokopter in der Bibel: https://www.politikforen.net/showthread.php?186118
Die Landtage aller beteiligten Länder haben im Mai 1949 das Grundgesetz NICHT als Verfassung ratifiziert.
Bezüglich Verfassung haben sie vielmehr hineingeschrieben:
GG Art 146
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
Da wir besetzt und nicht souverän sind, kann von Freiheit keine Rede sein, es konnte keine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen werden .
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Okay, alles klar.
Dann würde mich jetzt interessieren, was man in einer "richtigen" Verfassung anders formulieren könnte.
Ich habe nichts gegen die Idee an sich.
Die Frage ist halt nur, welchen Vorteil Deutschland aus diesem ganzen Aufwand ziehen könnte, den die Schaffung und Abstimmung über eine neue Verfassung mit sich bringen würde.
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