Der Text ist zwar absolut richtig zitiert, aber aus dem ist nur zu entnehmen, was eben da steht.
D.h. das
das Grundgesetz an dem Tage seine Gültigkeit verliert,
an dem eine Verfassung in Kraft tritt.........die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Nur es steht eben NICHT da, das eine Verfassung in Kraft zu treten hat
oder das eine Verfassung irgendwann mal notwendig wird usw.
d.h. weder ein Ob oder ein Wann.........
Solange also das "deutsche Volk" mit einem Grundgesetz leben kann,
ist die Notwendigkeit einer Verfassung demzufolge nicht gegeben.