User in diesem Thread gebannt : DerBeißer |
Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
Mitglied der Fraktion der Liberalen
So isses.
Ich wolltenur mal wieder lesen, wie das dem Michel dauernd verklickert wird.
Denn:
U. a. bleiben folgende Punkte aus dem Überleitungsvertrag von 1954 laut BGBl 1990, Teil II, Seite 1386 ff weiterhin gültig: (Daran hat auch der 2+4-Vertrag nichts geändert)
Hier der Text einiger der fortgeltenden Artikel
Erster Teil
Artikel 2 (1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.
Also auch Willkürurteile bleiben in Kraft. Wir haben keine Möglichkeit des Einspruchs über deutsche Gerichte.
Artikel 3
(2) Soweit nicht in Absatz (3) dieses Artikels oder durch besondere Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Drei Mächte oder der betreffenden Macht etwas anderes bestimmt ist, sind deutsche Gerichte und Behörden nicht zuständig in strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, die sich auf eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags begangene Handlung oder Unterlassung beziehen, wenn unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Vertrags die deutschen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher Handlungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren, ohne Rücksicht darauf, ob sich diese Unzuständigkeit aus der Sache oder aus der Person ergibt.
(3) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (1) dieses Artikels und jeder anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der in seinem Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträge dürfen deutsche Gerichte ....
.........................
(b) in Strafverfahren gegen natürliche Personen, es sei denn, daß die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte
endgültig abgeschlossen war oder diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde.
Entsteht in einem strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, auf das in diesem Absatz Bezug genommen wird, die Frage, ob jemand in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden gehandelt hat, oder ob die Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat endgültig abgeschlossen haben, so wird das deutsche Gericht eine Bescheinigung des Botschafters oder in seiner Abwesenheit des Geschäftsträgers der betreffenden Macht als schlüssigen Beweis für diese Frage in dem in der Bescheinigung angegebenen Umfang anerkennen.
So einfach kann es für die Verteidigung werden.
Artikel 7
Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden,bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Ja, die Alliierten blicken nach vorn!
Sechster Teil
Artikel 3
Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen,das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.
Da kommt was auf uns zu.
Neunter Teil
Artikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.
Die Zustimmung der Polen und Tschechen ist gewiß, die der deutschen Vertriebenen unwichtig.
Zehnter Teil
Artikel 4
Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.
Kommentar wohl überflüssig.
Hoffentlich fällt Euch auf, dass hier weder „Nürnberg“ noch „Nazi“ auftauchen!
Wer mehr lesen möchte:
http://www.deutsches-reich-heute.de/html/index2.php?[Links nur für registrierte Nutzer]
Bundesrepublik Deutschland:
Souveräner Staat oder noch immer unter Besatzungsrecht?
Offene Fragen zum staats- und völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland (I/2001)
Von Hans-Peter Thietz, ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments.
"Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert" (tschechischer Präsident Milos Zeman)
Das Foto ganz unten zeigt eindrucksvoll die Art und den "humanitären" Stil der Unterbringung von Kriegsgefangenen in alliierter "Obhut" , keine Unterkünfte, enorme Menschenmenge auf engsten Raum, deren Ernährungs und Gesundheitszustand dürfte sich rasch verschlechtert haben, Fotos davon präsentiert uns der Propagandaapparat der "moralischen Welt" allerdings nicht, die gehören wohl nicht gerade zum "leicht zugänglichen Quellmaterial".
Gegen Alternativlosigkeit und die Postmoderne
Pro Strafstimme !
RF
Also Anwohner haben bestimmt nicht phantasiert und Dresdner Kinder sollen noch bis Anfang der '60iger Kartuschen von MG Kanonen und MG's auf den Elbwiesen gesammelt haben, so jedenfalls haben es Zeitzeugen berichtet.
Wenn deutsche Historiker dies zu recherchieren zu aufwendig war, denn das Gegenteil wurde nie belegt (es sei denn man holt sich die USAF Aussagen*lach*), dann kann man nur vermuten das die Zeitzeugen wegsterben sollen und die Herunterrechnung von Opfern , sowie Tieffliegern dann endlich zu Phantasterei erklärt werden kann.
Denn merke lieber Deutscher, Du bist befreit worden und hast nicht zu lästern, weil die Begleitjäger der US Air Force so etwas nie zu zutrauen wäre und bestimmt nie und nirgends passiert ist, dann kann es schon gar nicht in Dresden passiert sein.
kreuzer
In dem großen, nun gesperrten, Dresden-Thread gab es dazu von allen Seiten genug Input. Für mich stellt sich die Frage der Tieffliegerangriffe nicht, denn die gab es zweifelsohne. Sogar auf dem Rückflug nach der Bombardierung Dresdens durch US-Begleitjäger. Ist ja alles wunderbar von Seiten der USAF dokumentiert worden, da wurden selbst Angriffe auf einzelne Pferdefuhrwerke genau vermerkt. Aber eben nicht im Raum Dresden...sondern erst in den Räumen Naumburg, Teuchern, Zeitz, Greiz, Plauen, Schwarzenberg und Katzhütte.
Zu den Opferzahlen : reine Glaubensfrage - vieleicht wird es ja nächstes Jahr im Februar wieder einen Dresden-Thread geben.
Bis dahin einfach mal durchlesen : [Links nur für registrierte Nutzer]
Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)