Es gibt dort trotzdem Parallelen zur Umerziehung und Busskult. Man denke an den Anne-Frank-Kult der Niederlaender. Ausserdem hat man auch dort gewisse "Lehren aus der Geschichte" gezogen. Dass es bei den Deutschen noch extremer durchgedrueckt wurde ist aber auch auf der Hand liegend. Ich schrieb anderswo:
Konkret reagierte ich auf das hier:
Wie erfolgreich diese Umerziehung war zeigt dieses Geschreibsel der Relotiuspresse und eben auch, dass man den "Tag der Kapitalution(der Wehrmacht)" zu einem offiziellen Feiertag machen will. Der Krieg war damit nicht beendet. Sag nicht ich, sondern JUSTICE ROBERT H. JACKSON, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN (Beim IMT in Nuernberg):In vielen Zuschriften wird eine Kontinuität von rechtsextremem Gedankengut angedeutet: Da man sich in der DDR als sozialistischem Staat gewissermaßen auf der Seite der Sieger gefühlt habe, sei die Auseinandersetzung mit der persönlichen Verstrickung in die nationalsozialistischen Verbrechen ausgeblieben. Diese fehlende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit bilde den Nährboden für eine rechtspopulistische Partei wie die AfD. Vor allem jüngere Leser betrachten rassistische und nationalistische Einstellungen als geradezu konstitutiv für manche Regionen Ostdeutschlands.
[Links nur für registrierte Nutzer].....Es ist kein Teil des verfassungsmäßigen Mechanismus des inneren Rechts einer der Signatarmächte. Deutschland hat sich bedingungslos ergeben, aber bisher ist kein Friedensvertrag unterzeichnet oder abgeschlossen worden. Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der Alliierten Nationen dar. Als ein Internationaler Gerichtshof ist er nicht durch die verfassungsmäßigen und materiellen Verfeinerungen unserer jeweiligen juristischen oder verfassungsmäßigen Systeme gebunden, noch werden seine Entscheidungen Präzedenzfälle in das innere System der Zivilgerichtsbarkeit irgendeines Landes einführen......
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