Zitat von
herberger
[B]Eine Besatzungsmacht kann zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Leben im Besatzungsgebiet Arbeitskräfte zwangsverpflichten, die Arbeitskräfte dürfen nicht gezwungen werden für die Kriegsführung der Besatzungsmacht eingesetzt zu werden.
Stimmt. "Aufrechterhaltung aller Infrastrukturen und des Gesundheitswesens" ist etwas genauer.
Es gilt jedoch zu unterscheiden, welche Gesetzgebung und welche Gewohnheitsrechte zu welcher Zeit. Die Geneva Convention IV von 1949 ist in der Beziehung sehr spezifisch. Wohingegen die Haager Landkriegsordnung von 1907 nur mit einem Artikel, Art. 55. den Schutz von Guetern beschreibt, jedoch nichts ueber Arbeitskräfte:
"Der besetzende Staat hat sich nur als Verwalter und Nutznießer der öffentlichen Gebäude, Liegenschaften, Wälder und landwirtschaftlichen Betriebe zu betrachten, die dem feindlichen Staate gehören und sich in dem besetzten Gebiete befinden. Er soll den Bestand dieser Güter erhalten und sie nach den Regeln des Nießbrauchs verwalten. "
Zitat von
herberger
So weit so gut, nun gibt es aber keine greifbaren Dokumente ob sich bereits zwangsverpflichtete Arbeitskräfte freiwillig zum Arbeitseinsatz in Deutschland gemeldet haben. [/]
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