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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #81
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von sunbeam Beitrag anzeigen
    Mir persönlich ist das egal. Am Ende des Tages hat zu gelten: Wer Invasion will, soll aus eigener Tasche dafür zahlen! Ob nun den 17jährigen verpickelten Gymnasiasten ihr Taschengeld gepfändet wird, den hyperventilierenden Studentengirlies ihr Bafög oder ob fortan jeder Etabliertenwähler pauschal 10.000 pro Jahr zwangsabführen muss. ICH will die Invasion nicht, will keine Neger und auch keine Muselclans, also will ich dafür auch nicht zahlen.
    Klingt nach einer vernünftigen Einstellung, getreu dem guten alten bayrischen Rechtsgrundsatz: "Wer zahlt, schafft an, wer anschafft zahlt!"

    Ich fürchte allerdings, damit kommen wir nicht durch.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  2. #82
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Allein schon das Angebot zu machen, ist ab-artig. Kein Wunder natürlich, dass sich trotzdem genug Irre fanden. Früher lockte man den Pöbel mit Kriegsanleihen. Die Dividende gab`s dann in Form zerbombter Städte und kaputter Familien. Die lernen`s aber auch nicht!
    Meine Eltern hatten immer den Spruch: wer bürgt, wird erwürgt. Das erwürgen bezog sich natürlich symbolisch auf die Schulden, die man dann selbst an der Backe hatte.

    Ich sehe immer noch genügend Irre (Typ pensionierte Beamtin) in der Stadtbiliothek hocken, die versuchen irgendwelchen angeblichen Flüchtlingen die deutsche Umwelt zu erklären. Genauso schlimm.

  3. #83
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Das denke ich nicht, dass die das gemacht haben. Die waren nur darauf bedacht mit dem Hinweis "Bürgschaften" der Bevölkerung die bedenken äußerte damit Sand in die Augen zu streuen.

    Denn bei einer Bürgschaft muss die Bonität des Bürgen ebenso wie des Schuldners geprüft werden. Wenn also Einige bei denen es ersichtlich war, dass diese die Beträge für die sie gebürgt haben niemals aufbringen können wäre diese Bürgschaft abzulehnen gewesen, da wertlos. Zumal ja sogar nicht Wenige für mehrere dieser "Goldstücke" solche Verpflichtungserklärungen eingingen/abgaben, das sogar innerhalb einer Familie.
    Ich denke dass die sogenannten "sozial Schwachen" jetzt nicht unbedingt die Bürgenzielgruppe waren oder sind und dass - zumindest bei der Masse - durchaus was zu holen ist. Vielleicht nicht die gesamte Summe - muss ja aber nicht sein, reicht ja schon wenn es ein spürbarer Betrag ist.

  4. #84
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von MANFREDM Beitrag anzeigen
    Meine Eltern hatten immer den Spruch: wer bürgt, wird erwürgt. Das erwürgen bezog sich natürlich symbolisch auf die Schulden, die man dann selbst an der Backe hatte.

    Ich sehe immer noch genügend Irre (Typ pensionierte Beamtin) in der Stadtbiliothek hocken, die versuchen irgendwelchen angeblichen Flüchtlingen die deutsche Umwelt zu erklären. Genauso schlimm.

    Die interessieren sich gar nicht für die Typen, sondern leben nur ihren Bevormundungswahn aus. Ich kenne diese Sorte Volk. Lästig wie Summsi, die Schmeißfliege!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  5. #85
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Davor kann ich nur eindringlich warnen.

    „Den Bürgen kannst du würgen"
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  6. #86
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich denke dass die sogenannten "sozial Schwachen" jetzt nicht unbedingt die Bürgenzielgruppe waren oder sind und dass - zumindest bei der Masse - durchaus was zu holen ist. Vielleicht nicht die gesamte Summe - muss ja aber nicht sein, reicht ja schon wenn es ein spürbarer Betrag ist.
    Also ich gehe wenige davon aus, dass sich Profis so eine Verpflichtungserklärung angetan haben. Vielleicht einige Wenige, aber die Masse dürften die "Unterbelichteten" sein. Zumal bei diesen eh fast nichts zu holen ist.

    Deswegen waren m. E. die Erklärungen eine Farce und Augenwischerei. Oder schlimmer noch die Behörden/Ämter wussten davon und haben einfach alles von diesen Vereinbarungen durch gewunken. Nach dem Motto ist uns egal, Hauptsache so ein Wisch liegt vor, wir können auf die Bürgschaften verweisen (ja wir wissen, dass die wertlos sind, aber sagen tun wir es nicht) und überhaupt, Befehlsnotstand und Amtshaftung gibt es ja eh nicht.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
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  7. #87
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Und das ist gut so und sollte darum immer und überall begrüsst werden?

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Ist zwar jetzt sehr weit hergeholt, aber ein gutes Beispiel ist die Verjährungsfrist für Straftaten. Ich meine früher lag die mal bei 30 Jahren für Mord. Heute unverjährbar. Das bedeutet, dass sich der Mörder der sich schon in Sicherheit dachte, plötzlich doch mit einem Verfahren rechnen muss. Ich weiß - heftiger Vergleich ... aber eben auch so ein Fall.

    Oder der GGT-Wert bei Säufern. Früher lag der bei 25 und du warst abgestempelt - heute bei 65. Also wenn ich einen mit 40 habe, war ich vor paar Jahren Säufer, aber heute nicht mehr? Solche Beispiele gibts genug wo sich die Dinge einfach ändern.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  8. #88
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Probier es einfach aus und unterschreibe ein paar Verpflichtungserklärungen.......
    Wenn Du nichts zu sagen hast, lass es doch einfach!
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  9. #89
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    Es wurden keine Regeln verändert, denn eine Bürgschaft bedeutet, dass sich ein Bürge vertraglich verpflichtet, für alle Verbindlichkeiten eines Anderen gegenüber den im Vertrag genannten Gläubigern in vollem Umfang zu haften. Es wäre nur noch gerichtlich zu prüfen, ob es eine gewöhnliche oder zeitlich befristete Bürgschaft ist oder sogar eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Die Bürgen sind wohl von einer zeitlich befristeten Bürgschaft ausgegangen.
    Nicht nur einfach ausgegangen, sondern, sofern ich das richtig mitgekriegt habe, wurde ihnen genau das gesagt. Man muss Behörden ja nicht noch anfeuern, wenn sie Bürger bescheissen, nüch?
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    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  10. #90
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Nicht nur einfach ausgegangen, sondern, sofern ich das richtig mitgekriegt habe, wurde ihnen genau das gesagt. Man muss Behörden ja nicht noch anfeuern, wenn sie Bürger bescheissen, nüch?
    Bürgschaftsverträge sind einseitige Verträge, die laut meiner Kenntnis unbedingt nur in Schriftform gültig sind. Nebenabreden sind somit in Schriftform festzuhalten.

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