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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #201
    Mitglied Benutzerbild von HerrMayer
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Finch Beitrag anzeigen
    Keine Rückforderungen

    "Flüchtlingsbürgen können aufatmen"

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    Die Bürgen der Flüchtlinge werden nicht in Anspruch genommen. Ende des "Problems". Und die Tagesschau frohlockt. Nicht die Bürgen müssen zahlen, sondern der deutsche Steuerzahler. Die Kosten werden damit erneut auf die Deutschen umgelegt. Das, was da gerade passiert ist, kann man mit einem Wort präzise beschreiben: Rechtsbeugung.

    Wenn ich persönlich für jemanden bürge, und der Bürgschaftsfall tritt ein, dann muss ich zahlen. Wenn ich die GEZ-Gebühren nicht bezahle, steht der Gerichtsvollzieher schneller an meiner Tür, als man es dem trägen Staat sonst zutrauen würde. Nur wenn ich mich für Flüchtlinge, also im Namen der guten Sache, verbürge, dann erlässt mir der Staat meine Schuld auf Kosten der Allgemeinheit. Wen das nicht wütend macht, dem ist schlichtweg nicht zu helfen.
    Nö. macht mich nicht wütend. Ist nur eine Folge 10.901 aus Ga-Galand

    Aber die hier:

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    [Links nur für registrierte Nutzer] sollten noch die Weichgespültesten darstellen.

  2. #202
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen



    Ja.
    Wir können aufatmen. Die Regierung spielt uns Umvolkern zu. Und wir machen weiter, bis ihr Gierlappen - sprich: Ihr deutsche OHNE Migrationshintergrund - ausgerottet seid.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  3. #203
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Auf Steuerzahlers Kosten.

  4. #204
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Das war nahezu vorhersehbar, als die Diskussion über diese Bürgschaften und die Inspruchnahme daraus aufkam, wie diese Angelegenheit ausgehen wird.

    Die „Bürgen“ sind/waren unbedarfte Häschen und GutmenschenInnen die sich über die Konsequenzen einer Bürgschaft, gleich welcher juristischen Ausgestaltung, nicht im Klaren waren.

    Die „Staatsbüttel“ konnten die „unmündigen Kinder“, also den Teil der mahnenden Bevölkerung Sand in die Augen streuen, dass es ja solche Vereinbarungen gebe und daher keine Kosten auf die Allgemeinheit zukommen würden.

    Nun sind sie halt da und die Bürgschaften nicht einmal das Papier wert auf dem sie geschrieben sind.

    Mit dem Hinweis es gehe ja lediglich um eine einstellige Millionensumme wird schon wieder wissentlich die Unwahrheit gesagt. Denn es sind nicht einstellige Millionen- sondern vermutlich mehrstellige Milliardenbeträge die da im Laufe der Zeit auf den „deutschen Michel“ als Steuerzahler zukommen werden.

    Dieser Tatbestand stellt m. E.

    „Betrug,
    Veruntreuung
    oder den Vorschub eines solchen dar

    den, vorsätzlichen, Bruch des geleisteten Amtseides
    (Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und deren Nutzen zu mehren),
    wenn nicht sogar, wenn man die gesamte Situation überdenkt Landes- und Hochverrat).“
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
    1809 - 1865

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