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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #151
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.
    Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

    Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.

  2. #152
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

    Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.
    Klar, sollen sie die Bürgschaften halt nicht ziehen. Dann aber auch nicht über Anzeigen wegen Begünstigung im Amt, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Vorteilsnahme(?), etc. jammern.

    Bei fragwürdigem Handeln von Amtsträgern steht jedem Bürger der Klageweg, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Mal sehen, wer von den "oberen Rängen" dann alles seinen Arsch hinhalten will um das Vorgehen seiner Subalternen zu decken.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
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  3. #153
    Mitglied Benutzerbild von der Karl
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen

    Bei fragwürdigem Handeln von Amtsträgern steht jedem Bürger der Klageweg, bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde offen. Mal sehen, wer von den "oberen Rängen" dann alles seinen Arsch hinhalten will.
    Da bin ich dabei - werde die Sache penibel beobachten. Kenne diese Bürgschaftsfälle von der Bank - nahezu immer haben die Richter z.G. der Bank entschieden (Bürgschaftsprozesse sind sogen. Urkundenprozesse - mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen

  4. #154
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von solg Beitrag anzeigen
    Politiker werden wohl eher nicht den ersten Schritt machen.
    Am Ende kann man als Bürge solche Fälle aber immer über regionale und überregionale Medien publik machen und dramatisch aufblasen lassen, nach dem Motto: "Ja sollen die Bürgen denn jetzt für ihre Menschlichkeit bluten?" und "Sie haben syrische Kinder und Frauen vor den Fassbomben Assads und vor den scharfen Klingen des IS gerettet und wir sind ja immer noch eines der reichsten Länder der Welt!"
    Ein paar Promis noch miteinbeziehen, emotional aufziehen und die ein oder andere Reportage mit investigativem Journalisten, der mit rhetorischen Fragen die Verantwortlichen von Jobcenter über Kommunal- bis hin zu Spitzenpolitik in die Enge treibt (Kinder und Frauen nicht vergessen!) und der gute Bürge wird bald seine Bürgschaften ganz elegant auf Bund und Länder übertragen können. Wo kämen wir denn dahin, wenn wir als Deutschland mit unserer Geschichte andere Menschen für ihre Zivilcourage und ihren Einsatz für Arme und Verfolgte in der Not bestrafen und in den Ruin treiben? Das ist doch kein Deutschland, in dem wir leben wollen.

    So einfach ist das nicht. Machen sie da Ausnahmen, melden sich plötzlich tausende Bürgen, die das auch wollen...bzw. nicht mehr zahlen wollen. Das gibt `ne Prozesslawine!

    "Lieber entdeckte ich einen Satz der Geometrie, als daß ich den Thron von Persien gewänne!"
    Thales von Milet (Philosoph, Staatsmann und Mathematiker 624 v.u.Z. - 546 v.u.Z.)

  5. #155
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    So einfach ist das nicht. Machen sie da Ausnahmen, melden sich plötzlich tausende Bürgen, die das auch wollen...bzw. nicht mehr zahlen wollen. Das gibt `ne Prozesslawine!
    Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

    Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

    Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.
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  6. #156
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

    Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

    Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.
    Die Forderungen an die Bürgen sind per Erlass der Innenminister ausgesetzt bis zur gesetzlichen Regelung durch den Bund. Die Angelegenheit ist deshalb auf politischer Ebener zu beackern. Eine verwaltungsgerichtliche Klage oder eine Fachaufsichtsbeschwerde geht daher ins Leere.

  7. #157
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Die Forderungen an die Bürgen sind per Erlass der Innenminister ausgesetzt bis zur gesetzlichen Regelung durch den Bund. Die Angelegenheit ist deshalb auf politischer Ebener zu beackern. Eine verwaltungsgerichtliche Klage oder eine Fachaufsichtsbeschwerde geht daher ins Leere.
    Der Innenminister und sein Partei wollen sicher irgendwann wiedergewählt werden. Wenn medial (müssen keine Staatsmedien sein, Internet genügt) und durch Straßenpropaganda deutlich genug herausgearbeitet wird, wie hier der Anschein einer Begünstigung und Rechtsbeugung entstehen kann, mindern sich möglicherweise die (Wieder)wahlchancen.

    Heutzutage sollte man das nicht unterschätzen. Merkel wurde lange Zeit nach 2015 ja auch noch als Königin der Herzen gehandelt und für ihre Partei schien alles eitel Sonnenschein.

    Bessere Wahlkampfmunition als "Vetterleswirtschaft" und "Schieberei" durch die "Bonzen" und Systemparteien kann man der AfD ja auch kaum liefern.
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    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  8. #158
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.
    Was ist mit den Bürgschaften für Vergewaltiger und Mörder ? Ich hoffe doch, daß die Opfer bzw. die Angehörigen hier das Maximum bei den Bürgen an Schadensersatz holen werden ! Dann sollen die Bürgen eben ihr Haus und Hof verkaufen.

  9. #159
    Mitglied Benutzerbild von Kreuzbube
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Damit sitzen die Bonzen und die linken Verwaltungsmenschen schön in der Zwickmühle. Natürlich möchten sie ihren Freunden helfen und dem Steuerzahler die Kosten aufbinden.

    Aber wenn sie das zu plump und offensichtlich machen, fällt ihnen das gewaltig auf die Füße. Wie aber kann man am besten eine Gaunerei als rechtens darstellen? Wie kann man die Wut von Bürgen, die nicht so eine staatliche und verwaltungstechnische Hilfe hatten, sondern zahlen mußten abwiegeln?

    Da wird mancher denken: Mein Arsch und meine Pension ist mir wichtiger, als mich für andere Leute zu weit aus dem Fenster zu lehnen.

    Man fragt sich, warum sie Bundesblödmichel überhaupt in diese Falle laufen ließen. Ist ja bekannt, wie rotzdämlich Zecken sind. Na ja, soll uns nicht jucken!

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  10. #160
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Was ist mit den Bürgschaften für Vergewaltiger und Mörder ? Ich hoffe doch, daß die Opfer bzw. die Angehörigen hier das Maximum bei den Bürgen an Schadensersatz holen werden ! Dann sollen die Bürgen eben ihr Haus und Hof verkaufen.
    Was soll der Post jetzt? Was hat dein Vortrag mit der in Rede stehenden Bürgschaft zu tun. Wer hat nur Anspruch aus der Bürgschaft ? Warum sind Wutbürger immer so neben der Spur?

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