Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.
Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.