Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.
Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Im Übrigen würde ich als Verwaltung so vorgehen: wenn der Bürge nicht zahlen kann oder nicht willens ist - Zwangseinquartierung. Sonst ist der Staat doch auch nicht zimperlich wenn es was zu holen gibt.
Guck mal hier:
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[Links nur für registrierte Nutzer]Folgende Punkte sind mir bekannt:
Meine Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt des / der Begünstigten auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel o.Ä.), Arzt, Medikamente, Aufenthalt im Krankenhaus, Pflegeheim o.Ä.).
Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz). Zwar ist sowohl für die Erteilung eines Einreisevisums als auch einer Aufenthaltserlaubnis eine Krankenversicherung vorgeschrieben. Ich habe aber im Krankheitsfalle auch für die Kosten aufzukommen, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse übernommen werden bzw. über der Versicherungssumme der Krankenkasse liegen.
Ist der / die Begünstigte nach Auslaufen des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis zur Ausreise verpflichtet ohne freiwillig auszureisen, bin ich auch verpflichtet, die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht zu tragen. Hierzu gehören z.B. auch Beförderungs- und Reisekosten (so u.a. Ticket, Übernachtung, notwendige Begleitungs-, Übersetzungs-, Verpflegungs- und Haftkosten).
Der Erstattungsanspruch mir gegenüber steht der öffentlichen Stelle zu, die die Mittel für den Begünstigten / die Begünstigte geleistet hat. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist gesetzlich verpflichtet, dieser Stelle die hierfür nötigen Auskünfte zu geben (§ 68 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes -AufenthG-).
Unterschrift:
Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
(Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)
Ich bin dafür die Nachzahlung auf ein Maximum von 100 Millionen anzuheben. Das können die Betroffenen abarbeiten während ihre Begünstigten kostenfreie Kost und Logis genießen.
Ich bin für eine Abstimmung,wo jeder teilnehmen muß. Wer mit Ja stimmt muß für die exotischen Haustiere zahlen. Das Ergebnis wäre Sehr interessant.
Das wäre ein sehr vorhersehbares Ergebnis. Es würde aber bei all den Schreihälsen, die noch mehr Flüchtlinge fordern, die Heuchler von den Ehrlichen trennen. Ich wage zu behaupten, dass die Masse Heuchler sind. Da kann man dann nicht mehr den guten Menschen auf Kosten der Allgemeinheit spielen. Es dürften wohl 90+% dagegen stimmen...
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