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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #121
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.

  2. #122
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    ... man erwartet R E C H T S S P R E C H U N G, das hat absolut nichts mit G E R E C H T I G K E I T zu tun.
    Bekanntlich bekommt man vor Gericht nicht Recht, sondern ein Urteil.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
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  3. #123
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Im Übrigen würde ich als Verwaltung so vorgehen: wenn der Bürge nicht zahlen kann oder nicht willens ist - Zwangseinquartierung. Sonst ist der Staat doch auch nicht zimperlich wenn es was zu holen gibt.

  4. #124
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Warum noch niemand so einen Bürgschaftsvertrag "geleakt" hat, ist mir ein Rätsel.
    Guck mal hier:

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    Folgende Punkte sind mir bekannt:
    Meine Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt des / der Begünstigten auch bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat oder im Hotel o.Ä.), Arzt, Medikamente, Aufenthalt im Krankenhaus, Pflegeheim o.Ä.).
    Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z.B. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz). Zwar ist sowohl für die Erteilung eines Einreisevisums als auch einer Aufenthaltserlaubnis eine Krankenversicherung vorgeschrieben. Ich habe aber im Krankheitsfalle auch für die Kosten aufzukommen, die unter Umständen nicht von der Krankenkasse übernommen werden bzw. über der Versicherungssumme der Krankenkasse liegen.
    Ist der / die Begünstigte nach Auslaufen des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis zur Ausreise verpflichtet ohne freiwillig auszureisen, bin ich auch verpflichtet, die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisepflicht zu tragen. Hierzu gehören z.B. auch Beförderungs- und Reisekosten (so u.a. Ticket, Übernachtung, notwendige Begleitungs-, Übersetzungs-, Verpflegungs- und Haftkosten).
    Der Erstattungsanspruch mir gegenüber steht der öffentlichen Stelle zu, die die Mittel für den Begünstigten / die Begünstigte geleistet hat. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ist gesetzlich verpflichtet, dieser Stelle die hierfür nötigen Auskünfte zu geben (§ 68 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes -AufenthG-).



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  5. #125
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Guck mal hier:

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    Wow. Danke. Die haben ja so richtig in die Scheiße gegriffen. Na dann ... Gerichtsvollzieher - los gehts!

  6. #126
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    wer sich eine Beamtenaussage schriftlich bestätigen lässt, ist rechtlich sehr beschlagen. Wer nur den Worten eines Beamten glaubt, ist rechtlich einfach nur bekloppt.
    Nun lebe ich aber in diesem Staate und mit diesen Beamten und habe ein Interesse daran, sie unter Kontrolle zu halten! Ein paar Bekloppte, die nicht ausbaden müssen, sind dabei nur Kollateralschaden.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  7. #127
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Ich bin dafür die Nachzahlung auf ein Maximum von 100 Millionen anzuheben. Das können die Betroffenen abarbeiten während ihre Begünstigten kostenfreie Kost und Logis genießen.

  8. #128
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Diesen " Bürgen" wünsche ich den totalen finanziellen Absturz. Sie sollen hochverschuldet, Arbeit verlierend aus ihren Wohnungen geklagt werden. Diese Drecksäue sollen sich bei - 20 Grad auf eine Parkbank zum Schlafen legen und sich mit einer Bildzeitung zudecken. Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken.
    Zur Krönung bitte nachts noch ein Raubüberfall von Goldstücken. mit Vergewaltigung - wenn schon dann richtig
    Einige kennen mich - viele können mich.

  9. #129
    Mitglied Benutzerbild von ich58
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Ich bin für eine Abstimmung,wo jeder teilnehmen muß. Wer mit Ja stimmt muß für die exotischen Haustiere zahlen. Das Ergebnis wäre Sehr interessant.

  10. #130
    Have a little faith, baby Benutzerbild von Maitre
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von ich58 Beitrag anzeigen
    Ich bin für eine Abstimmung,wo jeder teilnehmen muß. Wer mit Ja stimmt muß für die exotischen Haustiere zahlen. Das Ergebnis wäre Sehr interessant.
    Das wäre ein sehr vorhersehbares Ergebnis. Es würde aber bei all den Schreihälsen, die noch mehr Flüchtlinge fordern, die Heuchler von den Ehrlichen trennen. Ich wage zu behaupten, dass die Masse Heuchler sind. Da kann man dann nicht mehr den guten Menschen auf Kosten der Allgemeinheit spielen. Es dürften wohl 90+% dagegen stimmen...

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