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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #101
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    Rechtlich ist der Begünstigte dran er kann nicht zahlen, komm Bürge, komm
    Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.

  2. #102
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    Rechtlich ist der Begünstigte dran er kann nicht zahlen, komm Bürge, komm
    Wobei es sich der Gläubiger aussuchen kann, da der Bürge nach den Formularen die ich kenne eine selbstschuldnerische Bürgschaft, also unter Verzicht der Einrede der Vorausklage, übernommen hat. Also kann dieser sofort an den Bürgen herantreten und dieser muss nach erster Aufforderung leisten.

    Zumal in diesen Fällen amtsbekannt ist, dass beim eigentlichen Schuldner keine Habe vorhanden, u. U. auch keine ladungsfähige Adresse bekannt ist, daher eine Pfändung ins Leere läuft, somit Kosten entstehen und unnötig Zeit verstreicht.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
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  3. #103
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.
    Der Bürge muss zahlen, er hat den Idioten und Verbrecher auch nach Deutschland geholt. War aber vor 30 Jahren auch gut bekannt. Habe vor Jahrzehnten auch für ein paar Visas gebürgt, gab aber nie Probleme, weil es Regierungsleute waren

  4. #104
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Nur zum Verständnis: der Staat ist in der Fürsorgepflicht für den Flüchtling. Hat da der Bürgscaftsvertrag überhaupt Bestand? Zumindest so lange der Staat für die Kosten aufkommen kann.
    So weit ich weiß geht es um was ganz anderes.

    Diese "sogenannten" Bürgen haben 2016/16 für Flüchtlinge gebürgt die schlechte Aussichten hatten hier Asyl zu bekommen.
    Die Bürgeabkommen dienten dazu dem Staat gegenüber zu versprechen das eben dieser Flüchtling, mit geringen Chancen auf Asyl, für sich selbst sorgen kann, oder dann halt der Bürge.

    Nun ist es halt gekommen wie es kommen mußte, der Flüchtling ging aufs Amt, kassierte H4 und die Stadt sagte irgendwann "hey der hat doch nen Bürgen".

    Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.

  5. #105
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Heizer666 Beitrag anzeigen
    Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.
    Das glaube ich erst, wenn es tatsächlich stattfindet.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  6. #106
    Mitglied Benutzerbild von erselber
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Heizer666 Beitrag anzeigen
    So weit ich weiß geht es um was ganz anderes.

    Diese "sogenannten" Bürgen haben 2016/16 für Flüchtlinge gebürgt die schlechte Aussichten hatten hier Asyl zu bekommen.
    Die Bürgeabkommen dienten dazu dem Staat gegenüber zu versprechen das eben dieser Flüchtling, mit geringen Chancen auf Asyl, für sich selbst sorgen kann, oder dann halt der Bürge.

    Nun ist es halt gekommen wie es kommen mußte, der Flüchtling ging aufs Amt, kassierte H4 und die Stadt sagte irgendwann "hey der hat doch nen Bürgen".

    Und ja, rechtlich sind die Verträge wasserdicht und die Bürgen werden zahlen müssen.

    Nur, dass es bei der Inspruchnahme des Bürgen einige juristische Fallstricke gibt. So z. b.: die finanzielle Überforderung des Bürgen, ausnutzen von Emotionen des Bürgen durch den Schuldner. Das wird noch ein langer Weg und ein noch längeres juristisches Tauziehen durch alle Instanzen.
    Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.

    Abraham Lincoln
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  7. #107
    Mitglied Benutzerbild von Hank Rearden
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Nur, dass es bei der Inspruchnahme des Bürgen einige juristische Fallstricke gibt. So z. b.: die finanzielle Überforderung des Bürgen, ausnutzen von Emotionen des Bürgen durch den Schuldner. Das wird noch ein langer Weg und ein noch längeres juristisches Tauziehen durch alle Instanzen.
    Warum?
    Das ist doch der Fall, für den die Bürgen unterschrieben haben.
    Da können die sich doch freuen: Endlich können sie mal die SOLIDARITÄT zeigen,
    die sie sonst oft und gerne einfordern, und zwar echte Solidarität, nämlich aus eigener Tasche!

    Im übrigen:
    Sie können das Geld ja von dem Flüchtling zurückfordern, § 774 BGB
    und da die ja allesamt bekanntlich ebenso fleißig wie hochqualifiziert sind, kann
    den Bürgen gar nix passieren!!!
    You can ignore reality, but you cannot ignore the consequences of ignoring reality. Ayn Rand

  8. #108
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von erselber Beitrag anzeigen
    Wobei es sich der Gläubiger aussuchen kann, da der Bürge nach den Formularen die ich kenne eine selbstschuldnerische Bürgschaft, also unter Verzicht der Einrede der Vorausklage, übernommen hat. Also kann dieser sofort an den Bürgen herantreten und dieser muss nach erster Aufforderung leisten.

    Zumal in diesen Fällen amtsbekannt ist, dass beim eigentlichen Schuldner keine Habe vorhanden, u. U. auch keine ladungsfähige Adresse bekannt ist, daher eine Pfändung ins Leere läuft, somit Kosten entstehen und unnötig Zeit verstreicht.
    Wenn die Bürgschaft auch noch selbstschuldnerisch getätigt wurde, haben die Bürgen das Argument der Unzurechnungsfähigkeit und es gibt garantiert genügend "Richter", die das anerkennen.

  9. #109
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    Bürgschaftsverträge sind einseitige Verträge, die laut meiner Kenntnis unbedingt nur in Schriftform gültig sind. Nebenabreden sind somit in Schriftform festzuhalten.
    D.h. die Behörde hat die Leute legal beschissen. Muss nicht sein, oder?
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  10. #110
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von roadrunner Beitrag anzeigen
    Wenn die Bürgschaft auch noch selbstschuldnerisch getätigt wurde, haben die Bürgen das Argument der Unzurechnungsfähigkeit und es gibt garantiert genügend "Richter", die das anerkennen.
    Sind ja auch Irre, wenn man sowas unterschreibt. Aber auch der Migrations Beauftragte der Stadt Essen, unterschrieb solche Verträge für Personen die er nicht kannte. War mal eine Staatsanwalt Sache vor 10 Jahren

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