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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

  1. #181
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Lass stecken, du hast das mit den Staatsschulden und deren Bedeutung nicht verstanden, ist aber egal. bleib wütend.
    Ich bin nicht wütend. Ich lache mich schlapp über Deine geistigen Hirnfürze !

  2. #182
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Hast du anderen Fällen staatlich sanktionierter Abzocke auch so viel Verständnis? Was ist mit Grundstückseigentümern, denen ungefragt eine Prachtstraße vors Grundstück gesetzt wurde, die einen "Straßenausbaubeitrag" in kaum zu leistender Höhe zahlen sollen? Oder stören dich die dreisten "Anschlussgebühren" für Abwasseranschlüsse, die z.T. vor 100 und mehr Jahren gelegt und selbstverständlich schon einmal bezahlt wurden? Oder ist es nur bei Menschen schlimm, die in vollster Absicht eine Bürgschaft leisteten und fest davon ausgingen, die Kosten für ihr blasiertes Gutmenschentum der Allgemeinheit aufdrücken zu können?
    Ich vermute mal, diese Seite der BRD-Realität ist dem Schreiber ebensowenig bekannt, wie der Masse.
    Wer selbst davon betroffen ist, fällt erst mal "aus allen Wolken", so meine Erfahrung. Wie auch bei einigen, die sich auf ihre mühsam angesparte Betriebsrente freuten und dann erst mal eine fette Nachzahlung an die Krankenkasse leisten sollten. Nachträglich wurde da ein Gesetz geändert und der Bevölkerung nicht angemessen kommuniziert, um es einmal höflich zu formulieren.

  3. #183
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von beathooven Beitrag anzeigen
    Die anderen Schuldner haben dazu nichts zu sagen, weil jedes Schuldverhältnis erst einmal für sich zu betrachten ist. Und immer daran denken, eine Bürgschaft muss nicht gezogen werden. Diese Entscheidung ist jetzt politisch, somit dort zu verarbeiten und zu kontrollieren.

    Immer schön die Dinge so betrachten, wie sie sind.
    "Nichts zu sagen?" - Soll das heißen, die (Wahl)-Stimmen dieser Leute sind irrelevant und eine Partei, der es gelingt Millionen Stimmen von Menschen zu gewinnen, die sich vom alten Kartellparteiensystem benachteiligt, betrogen und allein gelassen fühlen darf keinen Vorteil daraus ziehen?

    Auf Dauer wird es eng für ein politisches System, daß sich nur noch auf die (gekauften?) Stimmen seiner Begünstigten verlassen kann und das sich mit jeder Wohltat, die es für einen kleinen Kreis von Gesinnungsgenossen gewährt den Haß und die Ablehnung von Millionen Nichtbegünstigten zuzieht. Sie können nicht alle kaufen. Sie werden immer welche verprellen. Mit einer Sonderbehandlung für Bürgschaftsversager sowieso.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
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    - Mein Land heißt Deutschland -
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  4. #184
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Wer bürgt wohl für die gigantischen Schulden der BRD? Die Politbonzen nicht.
    Diese paar Kröten aus den "Flüchtling"sbürgschaften sind nicht mal Peanuts.
    Ich lese und höre immer etwas von Staatsschulden - hat der Rolli und andere nicht etwas von einer "Schwarzen Null"geredet.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  5. #185
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Ansuz Beitrag anzeigen
    Mauscheleien in/mit BRD-Behörden sind ja nun nichts Neues. Dumm ist der, der sich was erzählen läßt auf Treu und Glauben. In Zukunft nur noch schriftlich und mit glaubhaften Zeugen, sollte die Devise des "kleinen Mannes" sein. Parteibonzen hingegen dürfen sich z.B.ihr Ferienhaus ins Naturschutzgebiet bauen und haben null Konsequenzen zu befürchten.
    Der BRD-Bürger, der den Behörden blind noch vertraut, ist nicht weniger dumm, wie derjenige, der weiter so! mit seiner Wählerstimme legitimiert.
    Wollen darin mitarbeiten, das dass so normal bleibt?
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  6. #186
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Sehr gut ! Dann brauchen wir ja keine neuen Kredite, was ?! Junge, wenn die hier keine neuen Kredite aufnehmen, dann gibt es hier keinen Staat mehr ! Die Vermögenswerte sind nämlich gar nicht vorhanden ! Oder willst Du das Rathaus von Stendal kaufen oder den Roland vor dem Bremer Rathaus ? Selten so einen Schwachsinn gelesen.
    Sebst wenn dieses Tafelsilber noch verkäuflich wäre und man es privattisieren würde, dann hätten wir eine Null, nämlich die Null auf den Schuldkonten und über zwei Billionen Euronen wären verschwunden, so wie sie aus den Nichts entstanden sind. Aber genau das ist ja bei einem Schuldgeldsystem nicht vorgesehen. Solange der Staat die Schulden nicht zurückbezahlt können die Banken schöne Bilanzen erstellen und Zinsen kassieren, für fast null Leistung, vom Verwaltungskram mal abgesehen.
    Schuldgeldsysteme haben ein Verfallsdatum und wir stehen kurz vor diesem Datum. Ob nun von den Finanzfaschisten der fed-Banken gesteuert oder entglitten spielt dabei keine Rolle. Dem System ruht das Muß des Geldverbrennens inne. Aber Meister Beethoven negiert das natürlich.

  7. #187
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)

    § 68 Haftung für Lebensunterhalt


    (1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten. Der Zeitraum nach Satz 1 beginnt mit der durch die Verpflichtungserklärung ermöglichten Einreise des Ausländers. Die Verpflichtungserklärung erlischt vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren ab Einreise des Ausländers nicht durch Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 oder durch Anerkennung nach § 3 oder § 4 des Asylgesetzes.

    (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.
    (3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.
    (4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.


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  8. #188
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Aber eingefordert wird das Geld wohl nicht, da zeigt sich der Staat gönnerhaft und verzichtet.......
    Das Müsste uns mal mit dem Finanzamt so gehen!

    Migrationspolitik

    Flüchtlingsbürgen schulden Arbeitsagentur Millionen



    Die Forderungen der Arbeitsagenturen gegenüber Flüchtlingsbürgen belaufen sich auf mindestens 21 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt.

    Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des AfD-Abgeordneten René Springer hervor, die WELT vorliegt. Diese Summe ist aber nur ein Teil der tatsächlich ausstehenden Beträge: Darin nicht enthalten sind die Beträge der 105 kommunalen Träger, die sich in Eigenverantwortung um die Leistungen der Grundsicherung kümmern. „Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse über den Umfang der Erstattungsforderungen vor“, heißt es in der Antwort.

    Beglichen wurden von den Flüchtlingsbürgen nach Auskunft des Arbeitsministeriums inzwischen erst rund 670.000 Euro. Die geringe Zahlungsbereitschaft erklärt sich vor allem dadurch, dass die Arbeitsagenturen darauf verzichten, die ausstehenden Beträge einzutreiben. „Eine Vollstreckung aus diesen Erstattungsbescheiden findet derzeit nicht statt.“
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    Dabei haben Arbeitsämter und Jobcenter eine eigene Inkasso-Abteilung!

  9. #189
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Diese Profi Dummen Kriminellen, haben bis heute praktisch noch NIchts gezahlt, der Staat, lässt das Ganze ruhen, weil man ja selbst der Verursacher ist


    Flüchtlingsbürgen werden mit 20 Millionen Euro zur Kasse gebeten
    21.11.2018 11:22 Uhr
    Die Bundesagentur für Arbeit hat bundesweit 2500 Bescheide registriert, mit denen sogenannte Flüchtlingsbürgen zur Kasse gebeten werden sollen. Die Forderungen belaufen sich bisher auf rund 21 Millionen Euro.
    Mehr zum Thema

    Flüchtlingsbürgen sollen 20 Millionen Euro erstatten
    Einigkeit in der Koalition: Union und SPD werden mehr Ausländer mit Berufsausbildung ins Land holen

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    PS: ich habe selbst erlebt in Deutschen Botschaften, so die dümmsten Frauen, für Kriminelle versuchten Visas zu besorgen, dafür bürgten
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  10. #190
    Mitglied Benutzerbild von frundsberg
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Könnte die CDU/CSU nicht zu Lasten der etwa 50 Mio. Deutschen in der BRD einen Kredit von 50 Mrd. Euro bei der EZB und BB aufnehmen, um damit all die jungen geflüchteten Männer aus dem Orient, Afrika und Indien zu finanzieren?

    Das wären pro Kopf nur 1.000 Euro, die jeder bundesdeutsche Deutsche in diesem Wirtschaftsstandort der Alliierten bezahlen müßte.

    Wenn das gutgeht, könnte die CDU/CSU das ja später mit höheren Beiträgen wiederholen. Also die BB druckt das Geld, und die Deutschen haften mit ihren Einlagen. Man verrechnet sie einfach, so bleibt die Gesamtmenge des im Umlauf befindlichen Geldes vorhanden, es wird praktisch umverteilt.

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