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Thema: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

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  1. #1
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    Standard Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

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    ...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

    Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

    Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
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    ...und warum ist das nun eine Schlagzeile wert?

    Es wurde doch Niemand gezwungen zu bürgen - dies geschah aus reiner Freiwilligkeit und dass man dann für seine Bürgschaft in Haftung genommen wird - nennt sich dann Verantwortung für die getroffene Entscheidung zu übernehmen.

    Mein bedauern hält sich in äußerst engen Grenzen, nein, ist nicht vorhanden, dass man nun von den Bürgen die Kosten einfordert, welche der Sozialkassen entstehen. Man redet doch von Menschen nach Abschluss das Asylverfahrens eben NICHT in Arbeit sind, sondern von sozialen Transferleistungen ihren Lebenunterhalt bestreiten und warum soll die Gesellschaft dafür die Verantwortung treten und dies bezahlen?

    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden deutsche Richter - bei beschreiten des Klageweges - aber entscheiden, dass so ein Bürge sein Handeln und sein Tun nicht überblicken konnte und dann für sein Handeln nicht mehr in die Verantwortung genommen werden kann - sprich die Gesellschaft dafür zahlen muss.
    Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.

  3. #3
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
    Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Klar, die dachten sie sind besonders schlau! Erst bürgen und den Gutmenschen raushängen lassen und dann die Lasten auf die Allgemeinheit wälzen wollen....... geht's noch!
    Genau mein Gedanke dazu.

    Die Buergenregelung halte ich fuer sinnvoll. So kann man das Asylrecht privatisieren und somit auch unter Kontrolle halten.

    Glaube kaum, dass die "Die-anderen-sollen-fuer-unseren-Altruismus-zahlen"-Gutmenschen bei so etwas besonders enthusiastisch mitmachen werden.
    Wahrheit Macht Frei!

  5. #5
    Sprecher der Verderbten Benutzerbild von Fortuna
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Genau mein Gedanke dazu.

    Die Buergenregelung halte ich fuer sinnvoll. So kann man das Asylrecht privatisieren und somit auch unter Kontrolle halten.

    Glaube kaum, dass die "Die-anderen-sollen-fuer-unseren-Altruismus-zahlen"-Gutmenschen bei so etwas besonders enthusiastisch mitmachen werden.

    Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.
    Mein Europa ist nicht eure EUdSSR
    Null Loyalität für Buntland
    - Mein Land heißt Deutschland -
    Mein Feind heißt brd - je suis Naht-Zieh
    Die Einzigen, die anständig zu mir waren als es mir schlecht ging waren die Rechten

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.
    Politiker werden wohl eher nicht den ersten Schritt machen.
    Am Ende kann man als Bürge solche Fälle aber immer über regionale und überregionale Medien publik machen und dramatisch aufblasen lassen, nach dem Motto: "Ja sollen die Bürgen denn jetzt für ihre Menschlichkeit bluten?" und "Sie haben syrische Kinder und Frauen vor den Fassbomben Assads und vor den scharfen Klingen des IS gerettet und wir sind ja immer noch eines der reichsten Länder der Welt!"
    Ein paar Promis noch miteinbeziehen, emotional aufziehen und die ein oder andere Reportage mit investigativem Journalisten, der mit rhetorischen Fragen die Verantwortlichen von Jobcenter über Kommunal- bis hin zu Spitzenpolitik in die Enge treibt (Kinder und Frauen nicht vergessen!) und der gute Bürge wird bald seine Bürgschaften ganz elegant auf Bund und Länder übertragen können. Wo kämen wir denn dahin, wenn wir als Deutschland mit unserer Geschichte andere Menschen für ihre Zivilcourage und ihren Einsatz für Arme und Verfolgte in der Not bestrafen und in den Ruin treiben? Das ist doch kein Deutschland, in dem wir leben wollen.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Fortuna Beitrag anzeigen
    Wie ich "unsere" Politiker und die Verwaltung kenne, wird das schon so hingedreht, daß die Bürgen aus der Haftung kommen und die Allgemeinheit zahlt.
    Du müsstest dir nur klarmachen, dass eine Bürgschaft gezogen werden muss. Der Verzicht auf Bürgschaftsinanspruchnahme ist kein rechtswidriger Akt. In dem konkreten Fall kann es schon sinnvoll sein, die Bürgschaft nicht zu ziehen, weil zu erwarten ist, dass der Bürge dem Staat ( Bürgschaftsempfänger) anderweitig zur Last fallen könnte.

    Also nicht wirr nur was Anti auf Wutbürgerart raushauen, sondern etwas mehr Überlegung in die Sache stecken.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von kiwi
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Das ist nur die Fortsetzung etlicher Schlagzeilen auf diesem Gebiet. Die Bürgen dachten nämlich nie daran, zu bürgen.
    In der Schule wurde die "Bürgschaft von Friedrich Schiller" durchgekaut.

    Wer es nicht kennt einfach mal gurgeln oder so ähnlich.
    Einige kennen mich - viele können mich.

  9. #9
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Das Problem: Die Bürgen gingen davon aus, nur bis zum Abschluss des Asylverfahrens aufkommen zu müssen. Doch seit einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016 können Zahlungen bis zu fünf Jahre lang zurückgefordert werden.
    Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  10. #10
    GESPERRT
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    Standard AW: Flüchtlingsbürgen müssen bis zu 50.000 Euro nachzahlen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Dass jemand sich daran stört, wenn nachträglich die Regeln verändert werden, kann ich verstehen!
    Die Regeln standen fest! Jeder der so eine Verpflichtungserklärung unterschreibt weiß das!

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