Dabei müßten einfach nur bestehende Gesetze angewendet werden. Neue sind gar nicht erforderlich.
Das zum Beispiel:
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 18c Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte
(1) Einem Ausländer, der über einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss verfügt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz für bis zu sechs Monate erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
(2) Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den in Absatz 1 genannten Höchstzeitraum hinaus ist ausgeschlossen. Eine Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 kann erneut nur erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Bundesgebiet aufgehalten hat.
(3) Auf Ausländer, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, findet Absatz 1 nur Anwendung, wenn diese unmittelbar vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 im Besitz eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit waren.
Darauf wollte ich ja hinaus. Kein einziger Asylneger, kein Afghane oder sonstwas wäre hier. Höchstens syrische Kinder, Frauen und Alte. Aber nur vorübergehend.
Fachkräfte aus Nicht - EU - Ländern können auch nach bestehenden Gesetzen völlig legal einreisen und bleiben. Solange sie selbst für ihren Unterhalt sorgen.
Deswegen ist nicht eine Änderung erforderlich, sondern lediglich die Einhaltung und Durchsetzung.
"... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")
Das kann man gar nicht oft genug schreiben!
Spekulativ: dieses überflüssige neue Gesetz ist einseitig zu Lasten der Deutschen, die bereits "gläserne Bürger" sind und dient lediglich einer weiteren Erleichterung der Einfuhr von Goldstücken. Fast wollte ich statt "Erleichterung" "Legitimierung" schreiben, doch fehlt mir der passende Begriff zur Beschreibung der Legitimierung eines eh bereits illegitimen Handhabens.
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