Umstrittene Justizreform
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Die EU-Kommission zieht wegen der Zwangspensionierung von Richtern gegen Polen vor Gericht. Ein neues Gesetz VERSTOSSE gegen europäisches Recht, heißt es in der Begründung.

Montag, 24.09.2018 12:28 Uhr

Polen wird von der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Grund ist die Zwangspensionierung zahlreicher oberster Richter. Ein von der polnischen Regierungspartei PiS eingeführtes Gesetz verstoße gegen EU-Recht, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere der Unabsetzbarkeit von Richtern untergrabe, erklärte die Kommission in Brüssel.

Sollte der EuGH diese Auffassung teilen, müsste Polen das Gesetz ändern. Andernfalls könnten dem Land enorme Strafzahlungen drohen.

Die Kommission klagt vor dem EuGH, weil die polnische Regierung auch nach mehrfacher Aufforderung das Gesetz nicht freiwillig änderte. Es ist Teil der umstrittenen polnischen Justizreformen, die aus Sicht der EU-Kommission die Gewaltenteilung in Polen gefährden und die Unabhängigkeit von Gerichten einschränken.

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Mit dem nun angefochtenen Gesetz wurde das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre gesenkt. Dies nutzte die politische Führung seit Anfang Juli dazu, etliche missliebige Richter in den Ruhestand zu schicken. Anträge auf eine mögliche Verlängerung der normalen Amtszeit müssen nämlich vom Staatspräsidenten bewilligt werden.

Wegen der Sorge um die Rechtsstaatlichkeit in Polen hat die Kommission gegen das Land auch ein politisches Strafverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags eingeleitet.

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So So!
Die eu ist um die Rechtsstaatlichkeit in Polen besorgt?

Was ist mit dem Maastricht-Vertrag, Krieg / Terror-Krieg durch eu-Mitgliedsstaaten gegen unschuldige Völker, etc. ... ?

Wo ist denn die eu-kommission, wenn deutsche Gerichte die berechtigten Verfassungs-Klagen gegen die rechtlose Politik der Machthaber um Merkel, gar nicht mal verhandeln?

Nach Ungarn, jetzt Polen!
Die eu will aber nicht rein zufällig noch schnell mißliebige Staaten um ihr Stimmrecht bringen, bevor nächstes Jahr die Mehrheitsverhältnisse kippen könnten?

Artikel 7 des eu-Vertrags bezieht sich auf Artikel 2 des eu-Vertrags:

Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.
Hier wird mit Begrifflichkeiten Stimmung und Macht-Politik betrieben, um die eigene Macht bloß nicht an patriotische Kräfte abzugeben, und die verdorbenen Ziele, nämlich die Zerstörung der National-Staaten, ihrer Kulturen und ihrer Zunkunft, voranzutreiben!

Das Ganze ist aus rechtsstaatlicher Sicht doch lediglich ein Farce von eu-Faschisten im freiheitlichen Gewand!
Sollen sie halt zugeben, daß sie mit den früher in Pension geschickten Richtern, Einfluß an Macht in Polen verlieren!
Richter, welche die Vorgänger-Regierungen schön nach der Gesinnung der eu-Diktatur in die Ämter gehievt hat, um den Polen nach ihren Vorstellungen das Recht zu gestalten!