Da steht aber auch eindeutig:
Das Gericht betont in einer Mitteilung zu dem Urteil, dass es hier um ein kommerzielles Nachrichtenangebot gehe, und nicht um "andere Foren im Internet, wo von Dritten Kommentare verbreitet werden können, zum Beispiel ein Internetdiskussionsforum, ein Bulletin Board oder eine Social-Media-Plattform".
Aber gut, vermutlich wird man das Ganze nach und nach modifizieren.