AGB von Facebook sind unwirksam!
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Wie der Oberste Datenschützer schon forderte. Verbot für twitter, facebook bei Ministern, Institionen.
Facebook International ächten
Facebook unterliegt vor Gericht und muß gelöschte Beiträge freischalten
Medien
29. Juli 2021
KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontosperrungen für unwirksam erklärt. Grund dafür sei, daß der Technologiekonzern Nutzer über die Entfernung von Einträgen zumindest nachträglich und über die beabsichtigte Sperrung ihres Kontos nicht vorab informiert und Gelegenheit zu einer Gegenäußerung einräumt, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Außerdem entschieden die Richter, daß aufgrund der unwirksamen Geschäftsbedingungen gelöschte Beiträge oder vorübergehend gesperrte Konten wieder hergestellt werden könnten. Geklagt hatten zwei Nutzer, die sich aus Sicht Facebooks abfällig über Migranten und Moslems geäußert hatten. Ihre beiden Beiträge verstießen gegen das Verbot der „Haßrede“, weshalb das Unternehmen sie löschte und die Nutzer vorübergehend sperrte, obwohl sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen hatten.
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Die Verblödung von Heiko Maas, Christian Drosten, kann sowieso Niemand mehr Rückgängig machen
Ich warte nun auf das schriftliche Urteil, denn die eigentlich anständig journalistische Seite FAZ schreibt
[Links nur für registrierte Nutzer]Wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in der Urteilsbegründung erläuterte, kann Facebook grundsätzlich Beiträge auch dann löschen oder Nutzer sperren, wenn deren Beiträge nicht gegen das Strafrecht verstoßen.
und ähnlich auch bei der Tagesschau
[Links nur für registrierte Nutzer]Grundsätzlich dürfe das Netzwerk den Nutzern Vorgaben für die Inhalte machen, dass bestimmte Standards eingehalten werden. Das würde für die Plattform bedeuten:
"Sie darf sich das Recht vorbehalten, bei Verstoß gegen die Kommunikationsstandards Beiträge zu entfernen und das betreffende Nutzerkonto zu sperren."
Und zwar selbst dann, wenn die Äußerungen der Nutzer noch nicht strafbar sind. Allerdings müsse sie ein bestimmtes Verfahren einhalten: "Stichwort: Grundrechtswahrung durch Verfahren". Das heißt, die Plattform muss auch die Meinungsfreiheit der Nutzer respektieren.
und das kollidiert mit der Aussage von Herrn Steinöffel
Seltsames Urteil, mal sehen, ob es bald Hetze gegen das BGH losgeht oder was da noch kommt.
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