ahso, und dazu braucht man 32 Jahre
Zur Sache aus dem 7., nicht ratifizierten,Protokoll zu Punkt 2:
Eine ausländische Peron kann ausgewiesen werden,bevor sie ihre Rechte nach Absatz1 Buchstaben a, b und c ausgeübt hat, wenn eine solche Ausweisung im Interesse der öffentlichen Ordnung erforderlich ist oder aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt.
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Äh und wieviel Tausend "Gefährder" leben hierzulande fröhlich und auf des deutschen Steuerdeppen Kosten? Warum sind denn diese keine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit und werden offiziell dennoch "Gefährder" genannt?!
kd