Da sie wie ein spezielles Inkassounternehmen arbeitet
und nicht auf einen dauerhaften Geschäftsbetrieb ausgelegt ist,
sondern als Zweckgesellschaft nach erfolgter Abwicklung des Portfolios aufgelöst wird,
kann dies technisch über Bürgschaften des Staates erfolgen,
sofern der Staat ein Interesse daran hat.
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Im Rahmen der Schwedischen Bankenkrise von 1990 bis 1992 wurde das Konzept der Bad Bank erfolgreich eingesetzt.
Die notleidenden Kredite (immerhin in Höhe von 120 Prozent des Bruttoinlandsproduktes)
wurden im Bankstödsnämnden (Amt zur Bankenunterstützung) gesammelt und dort erfolgreich abgewickelt.
Vorher wurde jedoch die Nordbanken verstaatlicht, so dass die „Good Bank“ und die Bad Bank den gleichen Eigentümer hatten.
Da die Immobilienpreise (deren Verfall die Krise ausgelöst hatte) sich in der Folge wieder festigten,
war es möglich, die Verluste aus den Krediten zu einem Großteil wieder aufzufangen.[6]