Macht Sinn, da es im Gesetz auch um die Samenspende geht und der Samenspender nicht die Vaterrolle übernimmt. Köppel hat das Gesetz aber scheinbar nicht so genau gelesen:
„ § 4 Die entsprechenden Verordnungen sehen vor, dass Ehepaare, die dies wünschen, auf Dokumenten, Urkunden und Formularen als Ehemann und Ehefrau aufgeführt werden beziehungsweise als Vater und Mutter in Bezug auf ihre Kinder.“
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