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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #661
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    (Aus: Heilpraktiker-Foren.de)

    Nicht die einzige solchartige Stimme.
    Die GEZ-Eintreiber sind strenger geworden.
    Sie nehmen, was zu kriegen ist. Und die Deutschen lassen sich herrlich abzocken.
    Das haben Heiko Maas und Konsorten ja erst kuerzlich wieder unter Beweis gestellt. Man darf sich bereits ueber Korruptionsskandale in Namibia freuen. Ob das gross seitens der GEZ-Medien und der anderen Lizenzmedien der BRD herausposaunt wird, wage ich aber zu bezweifeln.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #662
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Flüchtling Beitrag anzeigen
    (Aus: Heilpraktiker-Foren.de)

    Nicht die einzige solchartige Stimme.
    Die GEZ-Eintreiber sind strenger geworden.
    Sie nehmen, was zu kriegen ist. Und die Deutschen lassen sich herrlich abzocken.
    Die dumme Gans aus dem Heilpraktikerforum lügt wie gedruckt.

    Es ist doch immer wieder das selbe. Die Rundfunkgebühren sind doch an sich eine einzige Frechheit. Wählt erfolgreich AfD und weg ist das Ding.

    Das GEZ-Drama ist so klar, dass man es nicht durch Lügen verwässern muss. Die Heilpraktikermuschi hat zu viel "Heilpilze" eingepfiffen. So zahlen Kleinbetriebe nur 1/3 Der Beiträge, pro Betriebsstätte ist ein PKW frei usw. Wie gesagt, es ist grundsätzlich schon schlimm genug. jede Übertreibung bedeutet Munition für die Befürworter. Warum ist das nur so schwer zu verstehen.

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  3. #663
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von ganja Beitrag anzeigen
    Bei einer Barzahlung kann ich es mir noch vorstellen. Aber soo kompliziert sollte es für ein ERP System auch nicht sein, wenn ein gezahlter Betrag von der Rechnung abweicht...
    Das mit den Briefmarken hab ich noch nie gehört
    Das ist auch nur Quatsch, ein dummer Weltnetz-Hoax (Ich entschuldige mich für "Hoax", aber eine deutsche Umschreibung wäre in diesem Fall sehr umständlich).

    Tatsächlich ist es seit 2019 theoretisch möglich, die GEZ mit Bargeld zu bezahlen. Aber nicht in der beschriebenen Form sondern ausschließlich per Bareinzahlung bei einem Geldinstitut auf das GEZ-Konto. Hierfür werden aber Gebühren fällig. Ein teurer und sinnloser Protestversuch. Lieber eine Partei wählen, die das ganze Konstrukt in die Tonne treten wird.
    Im Januar 2021 kam dann ein Urteil vom EU-Gerichtshof zurück an des Bundesverwaltungsgericht mit der Aufforderung endgültig zu entscheiden. Aktuell wird sich wohl an der Situation nichts ändern.

    Achso, die Briefmarken. Diese Story ist besonders blöd. Briefmarken sind kein gesetzliches Zahlungsmittel. Aus.
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  4. #664
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Schwabenpower, du hast es noch nicht verstanden. Auch wenn wir jetzt einen Abstecher ins zivilrechtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren machen, es soll nur etwas verdeutlichen. Wenn das Gericht einen Mahnbescheid ausstellt, prüft es nicht die Rechtmäßigkeit der zu mahnenden Forderung. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, erfolgt die Ausstellung des Vollstreckungsbescheides. Erfolgt keine Widerspruch innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides, kann die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen mit allen bekannten Maßnahmen.
    Nun im Verwaltungsvollstreckungsverfahren gibt es keine Mahnbescheide. Ein Verwaltungsakt ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Es sei angemerkt, dass ein Widerspruch gegen dem Rundfunkbeitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Aber das nur zur Info.

    Es spielt für das Vollstreckungsverfahren keine Rolle, ob eine Forderung rechtmäßig ist oder nicht oder ob die Maßnahme verhältnismäßig sind. Für ein Vollstreckungsverfahren ist nur relevant, ob ein vollstreckbarer Titel bzw. ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt.

    So ist die rechtliche Regelung.
    Deine Theorie, meine Praxis eine andere.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  5. #665
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Merkst du etwas? Es hängt vom Blickwinkel ab.

    Auch wenn die GEZ-Gebühren der Auslöser sind, stehen die Maßnahmen in einem Vollstreckungsverfahren unabhängig von der Art bzw. Herkunft der Forderung. Das ist die rechtliche Sicht. Bei Georg Thiel sehen einige Leute die GEZ-Gebühren und andere die Zahlungsunwilligkeit bzw. die Unwilligkeit zur Abgabe der VA.

    Wenn du Maßnahmen unabhängig von Art und Herkunft der Forderung stehen, wirst du mit der Kritik an diesen Maßnahmen nicht die Entstehung von bestimmten Forderungen wegbekommen.
    Vom Entstehen, bis zum realisierten Begleichen ist noch ein riesiger Unterschied.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  6. #666
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Swesda Beitrag anzeigen
    .... So zahlen Kleinbetriebe nur 1/3 Der Beiträge, pro Betriebsstätte ist ein PKW frei usw. Wie gesagt, es ist grundsätzlich schon schlimm genug. jede Übertreibung bedeutet Munition für die Befürworter. Warum ist das nur so schwer zu verstehen.
    Jetzt stellt sich nur die Frage: warum? Kleinbetriebe sind in der Regel Inhabergeführt - sprich: Einzelunternehmer die mit dem gesamten privaten Vermögen haften. Für alles. Wenn die was verbocken, wird denen die letzte Unterhose genommen. Warum also müssen die dann Privat und auch für ihren Betrieb dei GEZ bezahlen? Hat das eigentlich schon mal jemand durch ein Gericht prüfen lassen?

    Und was wenn der Kleinunternehmer die GEZ Privat bezahlt aber nicht für den Betrieb?
    Richtig .- da wird privat vollstreckt. Weil er ja Einzelunternehmer und somit für alles haftet.

  7. #667
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Deine Theorie, meine Praxis eine andere.
    Dr. Mittendrin, ich würde die nächsten dreißig Jahre erstmal abwarten, solange kann gegen dich auf Grund eines Verwaltungsaktes oder eines Vollstreckungstitel vollstreckt werden. Ob überhaupt vollstreckt wird, wie oft die Vollstreckung versucht wird und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, entscheidet der Gläubiger. Du hast einfach nur Glück gehabt. Das kann diverse Gründe haben.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #668
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Deine Theorie, meine Praxis eine andere.
    Da hat er aber (leider) Recht. Einen Mahnbescheid kann rein theoretisch jeder X-beliebige an irgendwen ausstellen lassen. Wer nicht widerspricht, hat den Scheiß an der Backe.

  9. #669
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Deutschmann Beitrag anzeigen
    Da hat er aber (leider) Recht. Einen Mahnbescheid kann rein theoretisch jeder X-beliebige an irgendwen ausstellen lassen. Wer nicht widerspricht, hat den Scheiß an der Backe.
    Klar. Aber von GEZ gibt es keine Mahnbescheide.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  10. #670
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Dr. Mittendrin, ich würde die nächsten dreißig Jahre erstmal abwarten, solange kann gegen dich auf Grund eines Verwaltungsaktes oder eines Vollstreckungstitel vollstreckt werden. Ob überhaupt vollstreckt wird, wie oft die Vollstreckung versucht wird und welche Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden, entscheidet der Gläubiger. Du hast einfach nur Glück gehabt. Das kann diverse Gründe haben.
    Und wieder ruderst du im Brackwasser der Theorie.

    Die Praxis sagt was anderes. Sie fragt nach Kostennutzen-Verhältnis von Vollstreckungsaktionen.
    Selbst die hier propagierte Erzwingungshaft kostet Geld und wird daher selten angewendet. Scheinbar nur um Verweigerer zu schrecken.


    Ich wiill dir nur deine theoretische Spinnerei klar machen wozu sie faktisch hinführt und in der Sackgasse enden kann.
    Mir sagte mal ein Anwalt ich bin Profischuldner, es war noch in den 90ern.

    Im Zivilrecht ( das ist eben GEZ ) bist du angeschissener als wenn dir jemand eine ins Gesicht haut. Die Strafe wird ihm sicher sein. Zahlen, oder absitzen.


    Jedoch dein zivilrechtliches Begehren nach Schmerzensgeld viel weniger.
    Rennst du 1500 € Schmerzensgeld 30 Jahre hinterher ? Unbekannt verzogen, kein Wissen, kann er verarmt sein, oder geerbt haben.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

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