Was wolltest du jetzt kundtun? Verständnisprobleme?
Der Typ sitzt in Erzwingungshaft. Schwarzfahren selbst ist ein Vergehen, das irgendwann bei gesetzlich normierten Tatbeständen im Extremfall zu Haft führen kann. Ein nicht gezahltes Bußgeld nach Schwarzfahren kann zur Erzwingungshaft im Zahlungsverfahren ( nicht Strafverfahren) führen. Erzwingungshaft ist Druckmittel zur Verhaltensänderung, also von einem eigenen Verhalten abhängig. Haft nach Straftatbestand eine "Buße".
Bollerwagen und Co., die Erzwingungshaft zur Abgabe der Vermögensauskunft ist sowohl Bestandteil des zivilrechtlichen als auch des verwaltungsrechtlichen Vollstreckung erfahren. Es ist kein Sonderverfahren für säumige GEZ-Zahler, auch wenn versucht wird, es so darzustellen.
Die GEZ bekommt man durch solche Aktionen nicht weg. Man vernichtet auf Dauer nur seine Bonität.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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