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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #601
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Süßer Beitrag anzeigen
    Du schreibst immer einen Unsinn. Einerseits rechtlich richtig aber es ergibt keinerlei Sinn.
    615 Euro, Peanuts für eine Erzwingungshaft, die Mittel sind nicht verhältnismäßig.
    Zumal der Haftende (lol) keinerlei Leistungen in Anspruch genommen hat. Im Grunde ist es grassierendes Unrecht.
    Süßer, wie viele Verwaltungs- und zivilrechtliche Vollstreckungsverfahren gibt es in Deutschland jedes Jahr? Wieviel gehen davon bis hin zur Aufforderung zur Abgabe der VA? Wieviele von diesen gehen dann bis zur Erzwingungshaft?

    Erzwingungshaft ist selten.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #602
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Also ganz ehrlich: doof ist doch einzig und allein der Umstand, dass in einer Zeit in der es eine Vielzahl an Medien und Sendern gibt, die öffentlich-rechtlichen die Einzigen sind die meinen sie müssten sich über eine Zwangsabgabe alimentieren lassen.

    Und das hat mit einer bestimmten politischen Haltung rein gar nichts zu tun. Es ist vielmehr breiter Konsens sehr vieler Menschen, das dieses Relikt aus vergangenen Zeiten, welches sich zu einem Selbstbedienungsladen für Intendanten & Co. entwickelt hat, einfach keine Daseinsberechtigung mehr hat. Zumindest nicht auf diese Weise.
    Der kriegt nicht mal auf die Reihe worum es geht. Denn da sind zunaechst einmal zwei Problem, die zu unterscheiden sind:
    1. Die Frage, ob Leute gezwungen werden sollen fuer eine "Dienstleistung" zu zahlen, die sie nicht haben wollen.
    2. Die Qualitaet dieser Dienstleistung bzw. der Mangel daran.


    Wenns eine oeffentliche Dienstleistung ist, soll doch aus der Steuerkasse dafuer bezahlt werden. Der Staat zwackt die Leute doch bereits ueberall ab, wo es geht und auch dort wo es eigentlich nicht gehen sollte. Fuer jede Menge Unfug ist anscheinend mehr als genug vorhanden. Auch wenn fuer viele Staatsaufgaben scheinbar kein Geld da ist.


    Dass die Dienstleistung, bzw. das Programm immer schlechter werdende Regime-Propaganda ist, steht da erst mal auf einem anderen Blatt. Ist aber sicher ein guter weiter Grund, die Zwangszahlungen einzustellen. Wenn man Leute wegen Leistungsverweigerung deswegen einsperren will, ist das kein Rechtsstaat, sondern ein Verbrechen.
    Wahrheit Macht Frei!

  3. #603
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Der kriegt nicht mal auf die Reihe worum es geht. Denn da sind zunaechst einmal zwei Problem, die zu unterscheiden sind:
    1. Die Frage, ob Leute gezwungen werden sollen fuer eine "Dienstleistung" zu zahlen, die sie nicht haben wollen.
    2. Die Qualitaet dieser Dienstleistung bzw. der Mangel daran.


    Wenns eine oeffentliche Dienstleistung ist, soll doch aus der Steuerkasse dafuer bezahlt werden. Der Staat zwackt die Leute doch bereits ueberall ab, wo es geht und auch dort wo es eigentlich nicht gehen sollte. Fuer jede Menge Unfug ist anscheinend mehr als genug vorhanden. Auch wenn fuer viele Staatsaufgaben scheinbar kein Geld da ist.


    Dass die Dienstleistung, bzw. das Programm immer schlechter werdende Regime-Propaganda ist, steht da erst mal auf einem anderen Blatt. Ist aber sicher ein guter weiter Grund, die Zwangszahlungen einzustellen. Wenn man Leute wegen Leistungsverweigerung deswegen einsperren will, ist das kein Rechtsstaat, sondern ein Verbrechen.
    Genau genommen ist es eine Leistungsannahmeverweigerung

  4. #604
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Der kriegt nicht mal auf die Reihe worum es geht. Denn da sind zunaechst einmal zwei Problem, die zu unterscheiden sind:
    1. Die Frage, ob Leute gezwungen werden sollen fuer eine "Dienstleistung" zu zahlen, die sie nicht haben wollen.
    2. Die Qualitaet dieser Dienstleistung bzw. der Mangel daran.


    Wenns eine oeffentliche Dienstleistung ist, soll doch aus der Steuerkasse dafuer bezahlt werden. Der Staat zwackt die Leute doch bereits ueberall ab, wo es geht und auch dort wo es eigentlich nicht gehen sollte. Fuer jede Menge Unfug ist anscheinend mehr als genug vorhanden. Auch wenn fuer viele Staatsaufgaben scheinbar kein Geld da ist.


    Dass die Dienstleistung, bzw. das Programm immer schlechter werdende Regime-Propaganda ist, steht da erst mal auf einem anderen Blatt. Ist aber sicher ein guter weiter Grund, die Zwangszahlungen einzustellen. Wenn man Leute wegen Leistungsverweigerung deswegen einsperren will, ist das kein Rechtsstaat, sondern ein Verbrechen.
    Hier beginnt aber der Irrtum, den du unterliegst. Nehmen wir mal an du verkaufst Autos und ein Kunde von dir zahlt die 10.000 Euro für das Auto nicht, du erzwingst das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung bis hin zur Abgabe der VA. Der Kunde verweigert die Abgabe der VA und geht in Erzwingungshaft. Das gleiche Verfahren nur sind die Forderungen anders entstanden. Gemäß deiner Aussage, wäre das ganze auch kein rechtsstaatliches Verfahren, denn beides Mal hat die Abgabe der VA und die Erzwingungshaft die gleiche Rechtsgrundlage.

    Was macht dich zu einem anderen Gläubiger als die Rundfunkanstalt?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #605
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hier beginnt aber der Irrtum, den du unterliegst. Nehmen wir mal an du verkaufst Autos und ein Kunde von dir zahlt die 10.000 Euro für das Auto nicht, du erzwingst das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung bis hin zur Abgabe der VA. Der Kunde verweigert die Abgabe der VA und geht in Erzwingungshaft. Das gleiche Verfahren nur sind die Forderungen anders entstanden. Gemäß deiner Aussage, wäre das ganze auch kein rechtsstaatliches Verfahren, denn beides Mal hat die Abgabe der VA und die Erzwingungshaft die gleiche Rechtsgrundlage.

    Was macht dich zu einem anderen Gläubiger als die Rundfunkanstalt?
    Ich habe aber weder verkauft noch bestellt.
    In Deinem Fall wird das Auto eben nicht an den Kunden verkauft. Der Verkäufer macht einen Vertrag mit einem Dritten über das Auto. Der Kunde, der das Auto gar nicht will, ja nicht mal einen Führerschein hat, soll aber trotzdem den Preis bezahlen den Du mit einem Unbeteiligten ausgemacht hast.

    So stimmt es

  6. #606
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hier beginnt aber der Irrtum, den du unterliegst. Nehmen wir mal an du verkaufst Autos und ein Kunde von dir zahlt die 10.000 Euro für das Auto nicht, du erzwingst das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung bis hin zur Abgabe der VA. Der Kunde verweigert die Abgabe der VA und geht in Erzwingungshaft. Das gleiche Verfahren nur sind die Forderungen anders entstanden. Gemäß deiner Aussage, wäre das ganze auch kein rechtsstaatliches Verfahren, denn beides Mal hat die Abgabe der VA und die Erzwingungshaft die gleiche Rechtsgrundlage.

    Was macht dich zu einem anderen Gläubiger als die Rundfunkanstalt?
    Das Problem besteht darin, dass Gebühren für eine Dienstleistung verlangt werden, die nicht bestellt wurde ("Bestellerprinzip").

    Es handelt sich also um eine Zwangsabgabe.

  7. #607
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Hier beginnt aber der Irrtum, den du unterliegst. Nehmen wir mal an du verkaufst Autos und ein Kunde von dir zahlt die 10.000 Euro für das Auto nicht, du erzwingst das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung bis hin zur Abgabe der VA. Der Kunde verweigert die Abgabe der VA und geht in Erzwingungshaft. Das gleiche Verfahren nur sind die Forderungen anders entstanden. Gemäß deiner Aussage, wäre das ganze auch kein rechtsstaatliches Verfahren, denn beides Mal hat die Abgabe der VA und die Erzwingungshaft die gleiche Rechtsgrundlage.

    Was macht dich zu einem anderen Gläubiger als die Rundfunkanstalt?
    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!
    Da müssen wir ja aufpassen, dass der Staat nicht jedem Haushalt ungefragt ein Elektroauto vor die Tür stellt und die Kaufsumme einfordert! Nur mal so als Beispiel.
    Ich zahle Mehrwertsteuer doch auch nur wenn ich konsumiere!

  8. #608
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ich habe aber weder verkauft noch bestellt.
    In Deinem Fall wird das Auto eben nicht an den Kunden verkauft. Der Verkäufer macht einen Vertrag mit einem Dritten über das Auto. Der Kunde, der das Auto gar nicht will, ja nicht mal einen Führerschein hat, soll aber trotzdem den Preis bezahlen den Du mit einem Unbeteiligten ausgemacht hast.

    So stimmt es
    Schwabenpower, du hast es noch nicht verstanden. Auch wenn wir jetzt einen Abstecher ins zivilrechtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren machen, es soll nur etwas verdeutlichen. Wenn das Gericht einen Mahnbescheid ausstellt, prüft es nicht die Rechtmäßigkeit der zu mahnenden Forderung. Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen, erfolgt die Ausstellung des Vollstreckungsbescheides. Erfolgt keine Widerspruch innerhalb zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides, kann die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher erfolgen mit allen bekannten Maßnahmen.
    Nun im Verwaltungsvollstreckungsverfahren gibt es keine Mahnbescheide. Ein Verwaltungsakt ist nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist vollstreckbar. Es sei angemerkt, dass ein Widerspruch gegen dem Rundfunkbeitragsbescheid keine aufschiebende Wirkung hat. Aber das nur zur Info.

    Es spielt für das Vollstreckungsverfahren keine Rolle, ob eine Forderung rechtmäßig ist oder nicht oder ob die Maßnahme verhältnismäßig sind. Für ein Vollstreckungsverfahren ist nur relevant, ob ein vollstreckbarer Titel bzw. ein vollstreckbarer Verwaltungsakt vorliegt.

    So ist die rechtliche Regelung.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #609
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!
    Da müssen wir ja aufpassen, dass der Staat nicht jedem Haushalt ungefragt ein Elektroauto vor die Tür stellt und die Kaufsumme einfordert! Nur mal so als Beispiel.
    Ich zahle Mehrwertsteuer doch auch nur wenn ich konsumiere!
    Schau mal auf die Feinheiten des Gesetzes #608.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  10. #610
    GESPERRT
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Ich habe aber weder verkauft noch bestellt.
    In Deinem Fall wird das Auto eben nicht an den Kunden verkauft. Der Verkäufer macht einen Vertrag mit einem Dritten über das Auto. Der Kunde, der das Auto gar nicht will, ja nicht mal einen Führerschein hat, soll aber trotzdem den Preis bezahlen den Du mit einem Unbeteiligten ausgemacht hast.

    So stimmt es
    Nun geht es nicht ums Bestellen oder individuellem Nutzen. Es geht um eine Aufgabe, die die Gesellschaft lt.ihrer Verfassung erfüllen muss.

    Die Väter der Verfassung haben ein Idee in die Verfassung eingebracht, die einen gesteuerten Staatsfunk unmöglich machen sollte. Die Grundlage ist für eine allgemeine, der Meinungseiheit geschuldeten Möglichkeit der Information für die esellschaft, die sich auf diese Verfassung verlassen kann.
    Die entsprechend eingerichteten Gremien haben das geschaffen. Diese Möglichkeit für alle ist Grundlage der Gebühr, die die entsprechenden Kosten decken soll.

    Die hier dümmlich auftauchenden Argumente sprechen nicht gegen diesen Solidaritätsbeitrag. Einzelne vorhandene kritikpunkde sind abzuarbeiten. Die hier vorgtreigene Jammerei fußt auf politischer Agenda, den eigenen Mist mehr Gehör verschaffen zu wollen. Ganz unsolidarisch.

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