Ich denke, dass das Mitgliedervotum nicht verfassungswidrig sein wird, denn im Artikel 20 steht doch ganz klar
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.