Abgesehen von seiner Repräsentationsfunktion und dem Evidenz-Normenkontrollrecht ist der BPräs relativ überflüssig und erledigt nur Formalitäten bei denen er an sich nichts zu melden hat (wie z.B. vorschlagen des BKanzlers). Findet ihr nicht auch, dass man auf den BPräs im Grunde verzichten könnte ?? Die Repräsentation machen der BKanzler und der Außenminister (wenn es nicht gerade ein Grüner ist) doch eh viel eher...
Und die Verfassungsmäßigkeit von Normen wird neben dem allgemeinen Gesetzgebungsverfahren schon durch das BVerfG hinreichend gewährleistet.
Also was meint ihr ? Brauchen wir den Typ oder nicht ?