Wie denkt ihr darüber?

Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.

Wenn, ja wenn da nur nicht dieser perfide Artikel 19 Grundgesetz wäre.
Denn dieser Artikel 19 Abs. 1 sagt eindeutig:
Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(Hier haben wir also schon mal eine verbindliche MUSS-Formulierung und keine KANN Formulierung)Das hieße also klipp und klarin einem rechtsstaatlichen Rechtssystem (sofern ein solches vorhanden ist)dass im Strafgesetzbucheindeutig stehen müsste, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das StGB eingeschränkt werden darf. Das sogenannte Zitiergebot. Allerdings sucht man dieses Zitat im Strafgesetzbuch vergeblich, weil es dort nicht vorhanden ist.
(Das betrifft übrigens auch andere Gesetzeswerke) Abs. 2 sagt aus:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

Allerdings werden durch Ermittlungsverfahren Prozesse und Verurteilungen aufgrund von § 130 StGB sogar zwei Artikel des Grundgesetzes in ihrem Wesensgehalt enorm angetatstet.
Eben Art. 5 und Artikel 19, wobei letzterer von Richtern auf illegalste Art und Weise komplett außer Kraft gesetzt wird.
Hier maßt sich die Judikative eine Grundgesetzänderung an, wozu normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.
Das ist nicht nur illegal, dass ist in meinen Augen hochkriminell.

Wobei wir nun notwendigerweise auch auf unser Rechtssystem zu sprechen kommen müssen.
Deutsches Recht ist grundsätzlich kodifiziertes Recht.
Das heißt:
Zur Rechtsprechung dürfen ausschließlich Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen.
Was aber machen Exekutive und Judikative?
Die berufen sich mehr auf diverse (auch schon rechtswidrige) Grundsatzentscheidungen, um auf dieser Grundlage Ermittlungs- und Strafverfahren in die Wege zu leiten.
(In einem kodifizierten Rechtssystem dürfen grundsatzentscheide, die Gesetze ändern oder außer Kraft setzen, NUR dafür herangezogen werden, damit die Legislative aufgrund dieser Urteile Gesetzesänderungen bzw. Modifikationen durchführen kann)
Doch leider sind Verwendungen solcher Grundsatzentscheide Fallrecht, das sich auf Tradition und Präzedenzfälle aus früherer Rechtsprechung beruft.
Dabei ist es vollkommen egal, ob diese frühere Rechtsprechung rechtswidrig war oder nicht.
Und genau darum ist es so wichtig, dass sich deutsche Richter an das kodifizierte Rechtssystem halten müssen, was sie aber nicht tun.
Viele Strafverfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen ist, hätten nach rein kodifiziertem Recht zu Freisprüchen führen müssen.
Aber durch eben diese Grundsatzentscheide hat sich die Justiz ihr eigenes Pseudorecht erstellt, das in etlichen Bereichen nichts mehr mir unserem kodifizierten Rechtssystem zu tun hat.

Wobei wir wieder die Parallele zum Grundgesetz ziehen können.
Hier wird einzig durch Grundsatzentscheide bzw. sogar nur unter Berufung auf diverse Bücher ominöser Autoren behauptet, dass das Zitiergebot aus Artiekl 19 GG NICHT für das StGB gilt.
Hier hat man also mittels illegalem Fallrecht eine Grundgesetzänderung herbeigeführt, zu der normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.

Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.