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Thema: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

  1. #1
    Uwe Graf Koks
    Gast

    Standard Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Wie denkt ihr darüber?

    Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
    Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.

    Wenn, ja wenn da nur nicht dieser perfide Artikel 19 Grundgesetz wäre.
    Denn dieser Artikel 19 Abs. 1 sagt eindeutig:
    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (Hier haben wir also schon mal eine verbindliche MUSS-Formulierung und keine KANN Formulierung)Das hieße also klipp und klarin einem rechtsstaatlichen Rechtssystem (sofern ein solches vorhanden ist)dass im Strafgesetzbucheindeutig stehen müsste, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das StGB eingeschränkt werden darf. Das sogenannte Zitiergebot. Allerdings sucht man dieses Zitat im Strafgesetzbuch vergeblich, weil es dort nicht vorhanden ist.
    (Das betrifft übrigens auch andere Gesetzeswerke) Abs. 2 sagt aus:
    In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Allerdings werden durch Ermittlungsverfahren Prozesse und Verurteilungen aufgrund von § 130 StGB sogar zwei Artikel des Grundgesetzes in ihrem Wesensgehalt enorm angetatstet.
    Eben Art. 5 und Artikel 19, wobei letzterer von Richtern auf illegalste Art und Weise komplett außer Kraft gesetzt wird.
    Hier maßt sich die Judikative eine Grundgesetzänderung an, wozu normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.
    Das ist nicht nur illegal, dass ist in meinen Augen hochkriminell.

    Wobei wir nun notwendigerweise auch auf unser Rechtssystem zu sprechen kommen müssen.
    Deutsches Recht ist grundsätzlich kodifiziertes Recht.
    Das heißt:
    Zur Rechtsprechung dürfen ausschließlich Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen.
    Was aber machen Exekutive und Judikative?
    Die berufen sich mehr auf diverse (auch schon rechtswidrige) Grundsatzentscheidungen, um auf dieser Grundlage Ermittlungs- und Strafverfahren in die Wege zu leiten.
    (In einem kodifizierten Rechtssystem dürfen grundsatzentscheide, die Gesetze ändern oder außer Kraft setzen, NUR dafür herangezogen werden, damit die Legislative aufgrund dieser Urteile Gesetzesänderungen bzw. Modifikationen durchführen kann)
    Doch leider sind Verwendungen solcher Grundsatzentscheide Fallrecht, das sich auf Tradition und Präzedenzfälle aus früherer Rechtsprechung beruft.
    Dabei ist es vollkommen egal, ob diese frühere Rechtsprechung rechtswidrig war oder nicht.
    Und genau darum ist es so wichtig, dass sich deutsche Richter an das kodifizierte Rechtssystem halten müssen, was sie aber nicht tun.
    Viele Strafverfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen ist, hätten nach rein kodifiziertem Recht zu Freisprüchen führen müssen.
    Aber durch eben diese Grundsatzentscheide hat sich die Justiz ihr eigenes Pseudorecht erstellt, das in etlichen Bereichen nichts mehr mir unserem kodifizierten Rechtssystem zu tun hat.

    Wobei wir wieder die Parallele zum Grundgesetz ziehen können.
    Hier wird einzig durch Grundsatzentscheide bzw. sogar nur unter Berufung auf diverse Bücher ominöser Autoren behauptet, dass das Zitiergebot aus Artiekl 19 GG NICHT für das StGB gilt.
    Hier hat man also mittels illegalem Fallrecht eine Grundgesetzänderung herbeigeführt, zu der normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.

    Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
    Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

    Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    15.03.2014
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    Sankt Pauli
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    3.277

    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Uwe Graf Koks Beitrag anzeigen
    Wie denkt ihr darüber?

    Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
    Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.

    Wenn, ja wenn da nur nicht dieser perfide Artikel 19 Grundgesetz wäre.
    Denn dieser Artikel 19 Abs. 1 sagt eindeutig:
    Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
    (Hier haben wir also schon mal eine verbindliche MUSS-Formulierung und keine KANN Formulierung)Das hieße also klipp und klarin einem rechtsstaatlichen Rechtssystem (sofern ein solches vorhanden ist)dass im Strafgesetzbucheindeutig stehen müsste, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch das StGB eingeschränkt werden darf. Das sogenannte Zitiergebot. Allerdings sucht man dieses Zitat im Strafgesetzbuch vergeblich, weil es dort nicht vorhanden ist.
    (Das betrifft übrigens auch andere Gesetzeswerke) Abs. 2 sagt aus:
    In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Allerdings werden durch Ermittlungsverfahren Prozesse und Verurteilungen aufgrund von § 130 StGB sogar zwei Artikel des Grundgesetzes in ihrem Wesensgehalt enorm angetatstet.
    Eben Art. 5 und Artikel 19, wobei letzterer von Richtern auf illegalste Art und Weise komplett außer Kraft gesetzt wird.
    Hier maßt sich die Judikative eine Grundgesetzänderung an, wozu normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.
    Das ist nicht nur illegal, dass ist in meinen Augen hochkriminell.

    Wobei wir nun notwendigerweise auch auf unser Rechtssystem zu sprechen kommen müssen.
    Deutsches Recht ist grundsätzlich kodifiziertes Recht.
    Das heißt:
    Zur Rechtsprechung dürfen ausschließlich Gesetze und Verordnungen zur Anwendung kommen.
    Was aber machen Exekutive und Judikative?
    Die berufen sich mehr auf diverse (auch schon rechtswidrige) Grundsatzentscheidungen, um auf dieser Grundlage Ermittlungs- und Strafverfahren in die Wege zu leiten.
    (In einem kodifizierten Rechtssystem dürfen grundsatzentscheide, die Gesetze ändern oder außer Kraft setzen, NUR dafür herangezogen werden, damit die Legislative aufgrund dieser Urteile Gesetzesänderungen bzw. Modifikationen durchführen kann)
    Doch leider sind Verwendungen solcher Grundsatzentscheide Fallrecht, das sich auf Tradition und Präzedenzfälle aus früherer Rechtsprechung beruft.
    Dabei ist es vollkommen egal, ob diese frühere Rechtsprechung rechtswidrig war oder nicht.
    Und genau darum ist es so wichtig, dass sich deutsche Richter an das kodifizierte Rechtssystem halten müssen, was sie aber nicht tun.
    Viele Strafverfahren, in denen es zu Verurteilungen gekommen ist, hätten nach rein kodifiziertem Recht zu Freisprüchen führen müssen.
    Aber durch eben diese Grundsatzentscheide hat sich die Justiz ihr eigenes Pseudorecht erstellt, das in etlichen Bereichen nichts mehr mir unserem kodifizierten Rechtssystem zu tun hat.

    Wobei wir wieder die Parallele zum Grundgesetz ziehen können.
    Hier wird einzig durch Grundsatzentscheide bzw. sogar nur unter Berufung auf diverse Bücher ominöser Autoren behauptet, dass das Zitiergebot aus Artiekl 19 GG NICHT für das StGB gilt.
    Hier hat man also mittels illegalem Fallrecht eine Grundgesetzänderung herbeigeführt, zu der normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig ist.

    Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
    Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

    Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.
    Bei Gelegenheit antworten wir diesen Verbrechern mit ihren eigenen Auffassungen deutscher Gesetze.
    Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden, sondern durch Eisen und Blut.
    [Otto von Bismarck (1815-98), preuß.-dt. Staatsmann, Gründer d. Dt. Reiches u. 1871-90 dessen erster Kanzler

  3. #3
    Mitglied
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    2.267

    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Sehr interessant ...

    u. deine Ausführung/Bewertung bzgl. der bestehenden Gesetze, wäre keine
    Grundlage für ein renommiertes Rechtsanwalt-Büro, sich der Sache anzunehmen

  4. #4
    GESPERRT
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    910

    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Du hast das Prinzip noch nicht verstanden: Gesetze sind dazu da, damit die Gerechtigkeit nicht überhand nimmt.

  5. #5
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Ich denke dazu, dass man fragen muss, 1. seit wann das so ist und 2. wie viele Fachleute das so sehen wie Du.
    Aktueller Kalenderspruch: It is hard to believe that a man is telling the truth when you know that you would lie if you were in his place. (H.L. Mencken)

  6. #6
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    gem.Lauterbach seit 03.22 im Nirvana,weil ungeimpft
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Hallo,

    der Stärkere hat immer recht, und das ist nunmal der Staat, repräsentiert durch moralisch-charakterlich bis ins Mark verfaulten, ausschließlich unserer Besatzungsmacht dienenden BRD-Politikern samt Staatsmedien, die sich auch gerne als Demokraten bezeichnen!

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  7. #7
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Uwe Graf Koks Beitrag anzeigen
    ...
    Es ist also mittlerweile im deutschen Rechtssystem so:
    Kann man einen unbequemen Bürger nicht über das kodifizierte Rechtssystem belangen, macht man sich eben über Grundsatzurteile sein eigenes Recht, um so unschuldige Bürger anklagen und bestrafen zu können.

    Das dabei auch noch die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, wie in meinem Fall, steht auf einem anderen Blatt.
    Bitte Herrn Grafen, die Contenance wahren zu wollen.

    In Artikel 5 Abs2 ist die Einschränkung bereits kodifiziert.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #8
    GESPERRT
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    7.777

    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Zitat Zitat von Uwe Graf Koks Beitrag anzeigen
    Wie denkt ihr darüber?

    Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz gibt uns ja die Meinungsfreiheit bar jeglicher Zensur. Abs 2 schränkt dieses Grundrecht ein unter Berufung auf die Vorschriften der allgemeinen Gesetze.
    Das hieße also zunächst (und hier nehme ich den Zensutparagraphen Nummero uno als Beispiel) das beispielsweise das Grundrecht auf Meinungsfreiheit durch den § 130 StGB eingeschränkt werden darf.
    Die Polizei hat, im letzten Jahr, meine Wohnung durchsucht und viele Gestände beschlagnahmt, weil der Staat der Meinung war, dass ich zu viel verdient habe. Am Ende ist nichts ausgekommen bei dieser Aktion.


  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Suppenkasper
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

    Es ist die Frage: Gilt das Grundgesetz überhaupt noch in der BRD? Wo ist denn sein Gültigkeitsbereich? Wie kann es denn, auch von der Regierung, Tag für Tag straflos gebrochen werden wenn es noch gilt? Meiner bescheidenen Ansicht nach leben die Restdeutschen seit der Wiedervereinigung in einem rechtsfreien Raum, in dem nur noch de facto Rechtssprechung existiert. Die politischen Ereignisse der letzten jahre illustrieren dies beredt. Höchste Politiker beugen und ignorieren bestehende Gesetze ganz nach Gutdünken, ohne dafür belangt werden zu können. Berechtigte versuche sie dafür anzuklagen werden einfach vom Tisch gewischt, geradezu frech verlacht. Das ist keine "freiheitliche Demokratie", das ist eine fremdgesteuerte linksfaschistische Diktatur gegen das eigene Volk übelster Sorte (und ja, ich habe im Gegensatz zu den meisten Dödeln die den Begriff bei allen sich bietenden Gelegenheiten im Maule führen einen sehr genau definierten Begriff von Faschismus, danke der Nachfrage).

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Behörden treten die Grundrecht mit Füßen

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    Ich sehe das auch so wie du. Spätestens seit dem Wievereinigungsvertrag herrscht in D kein Recht mehr und ein Staat ist es auch nicht mangels eindeutig definierter Grenzen
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

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