Neues aus den Unterklassen: Hartz IV-Bezieher haben kein Recht aufs Minimum

22.12.2017 • 06:30 Uhr
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Quelle: Reuters © Matthias Schumann





Bundesverfassungsgericht verschiebt Entscheidung zu Hartz-IV-Sanktionen. Davon betroffen waren in diesem Jahr wieder Hunderttausende, besonders häufig Migranten. Jobcenter setzten auch Tausende Minderjährige und Eltern kleiner Kinder auf Null.
von Susan Bonath
Essen, Kleidung, Strom, Bahnfahrkarten, die Telefonrechnung, Reparaturen: alles muss ein alleinstehender Bedürftiger in Deutschland von 409 Euro bezahlen. Diesen Betrag gesteht ihm die Bundesregierung nach den Regeln von Hartz IV und der Sozialhilfe zu. Ab Januar werden es 416 Euro sein. Mühsam hatte die Bundesregierung die Ausgaben der ärmsten 15 Prozent der Bundesbürger nochmals klein gerechnet, um auf diese Summe zu kommen. Sie gilt als physisches und soziokulturelles Existenzminimum. Doch rund 420.000 der 4,3 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher – hinzu kommen etwa zwei Millionen mitleidende Kinder – hatten auch 2017 zeitweise nicht einmal das zur Verfügung. Sie wurden von Jobcentern sanktioniert, etliche von ihnen sogar mehrfach für jeweils ein Vierteljahr.
Dürfen Behörden ihren Klienten das Existenzminimum bis auf Null reduzieren, wenn sie eine Maßnahme ausschlagen, ein Arbeitsangebot ablehnen oder schlicht nur acht statt zehn Bewerbungen monatlich vorweisen können? Dürfen Sachbearbeiter in Jobcentern mit diesem Druckmittel Erwerbslose in jeden noch so schlecht bezahlten Job nötigen?
Eigentlich sollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darüber entscheiden. Doch Betroffene hofften vergeblich darauf, dass Karlsruhe 13 Jahre Sanktionspraxis gegen die Ärmsten ganz oder mindestens teilweise kippen könnte. Nun steht fest: Das höchste Gericht hat seine Entscheidung wegen angeblicher Überlastung vertagt. Und die Jobcenter sanktionieren munter weiter. Betroffen sind selbst Minderjährige und Eltern mit kleinen Kindern.
Karlsruhe verschiebt Urteil auf unbestimmte Zeit
„Eine Entscheidung zu den Hartz-IV-Sanktionen ist wohl dieses Jahr nicht mehr zu erwarten“, sagte BverfG-Sprecher Michael Allmendinger auf Nachfrage der Autorin dieses Textes. Grund sei unter anderem ein unerwartet hohes Aufkommen an anderen Fällen, über welche die Richter zu befinden hatten. „Ich nenne da nur einmal die Sache mit dem dritten Geschlecht“, so Allmendinger. Dabei leide auch das BVerfG unter Personalnotstand. „Da kann es schon mal zu Verzögerungen kommen.“
Hintergrund ist ein Vorlagebeschluss des Sozialgerichts im thüringischen Gotha. 2015 hatte dieses den Fall eines zuerst zu 30, kurz darauf zu 60 Prozent sanktionierten Mannes verhandelt. Der Kläger musste drei Monate von 274 statt damals 391 Euro leben. Ein weiteres Vierteljahr sollte er mit 156 Euro über den Monat kommen. In beiden Fällen hatte er eine Beschäftigungsmaßnahme des Jobcenters abgelehnt.
Die Thüringer Sozialrichter hielten die Sanktionen zwar nach dem Sozialgesetzbuch für rechtens. Sie erhoben aber schwere verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Praxis im Allgemeinen und riefen Karlsruhe an. Kürzungen des Existenzminimums verletzten die Grundrechte auf Menschenwürde und körperliche Unversehrtheit, heißt es in der Richtervorlage. Auf dieses Minimum hätten selbst Inhaftierte Anspruch, die schwerste Verbrechen begangen haben....

weiter:
https://deutsch.rt.com/inland/62571-neues-aus-unterklassen-kein-recht/
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Verdient das "Sozial"gesetzbuch diesen Namen eigentlich? Ich denke: NEIN. Was bleibt solche gemassregelten Menschen dann noch? Beschaffungskriminalität (Wenn sie im Knast landen, sind ihnen zumindest Essen, Kleidung, ein Dach über dem Kopf und ärztl. Versorgung sicher), Betteln - nein eher doch nicht, das wird auch angerechnet :
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Natürlich kann diese Person auch gerne sozialverträglich ableben (einen Asylantrag kann sie ja nicht stellen)

Tja, D ist ein Land, in dem wir gut und gerne leben (und vielleicht bald ableben?)