Ab einer Einzahlung von 1.000 Euro wirst du schon länger am Bankschalter gefragt, ob es sich dabei um ein Eigen- oder Fremdgeschäft handelt, bei Einzahlungen ab Euro 15.000 muss man auch das zugrunde liegende Geschäft glaubhaft machen.
Kaum bekannt ist allerdings, dass bei Abhebungen von über 50.000 Euro, weil man sich z. B. ein neues Auto kaufen will, eine Liegenschaft erwerben will oder man schon zu Lebzeiten seine Erbe bzw. den Großteil davon auf seine Lieben aufteilt die Bank verpflichtet ist das Finanzamt zu informieren und man in der Folge dann auch Jahre später dessen Herkunft nachweisen muss.
Regelmäßig melden alle Finanzierungsinstitute, welche Konten auf deinen Namen lauten, sprich die Behörde - Finanzamt, Richter, Staatsanwälte - wissen, ob du z. B. einen Bausparvertrag, eine Lebensversicherung usw. hast oder nicht. Nicht erfasst werden allerdings die Kontenstände.

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