User in diesem Thread gebannt : Chandra |
Ja
Nein
Könnte sein
Vielleicht wird „IM Erika“ schon als „Wiedergängerin oder ewige Staatsratsvorsitzende“ gehandelt weil es der „Schlumpf“ offensichtlich nicht kann oder schafft.
Hexen sollen dazu neigen wieder zu erscheinen, deshalb wurden ja auch verbr... um diese Möglichkeit auszuschließen.
Und da sie eher eine „Rote“ ist dürfte sie sich in der „P“ampelmusen- Koalition sichtlich wohler fühlen als die 16 Jahre davor. Denn ihr begonnenes Vernichtungswerk ist noch nicht vollbracht.
Man kann einige Menschen die ganze Zeit und alle Menschen eine Zeit lang zum Narren halten; aber man kann nicht alle Menschen allezeit zum Narren halten.
Abraham Lincoln
1809 - 1865
Ferkel wird immer weiter demontiert...
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Dass die Frau ne einzige Katastrophe war, haben wir immer gesagt.
Bundesverfassungsgericht
Zu Merkels Kanzlerbilanz gehört nun auch der Missbrauch ihres Staatsamts
Als Kanzlerin nannte Angela Merkel die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten mithilfe der AfD vor zwei Jahren „unverzeihlich“ – das Ergebnis müsse „rückgängig“ gemacht werden. Jetzt urteilt das oberste Gericht: Damit ging sie zu weit. Jedoch sind sich die Richter nicht einig.
Die Bilanz ihrer Kanzlerschaft, so sagte es Angela Merkel (CDU) am Ende ihrer 16 Jahre als deutsche Regierungschefin, „sollen andere machen“. Erfolge und Fehlschläge einzuordnen, das sei letztlich eine historische Debatte.
Diese Debatte läuft längst. Im Vordergrund steht dabei Merkels Russland-Politik, die dazu geführt hat, dass Deutschland den Ukraine-Feldzug Moskaus aufgrund einer großen Abhängigkeit von russischen Rohstoffen andauernd mitfinanziert. An diesem Mittwoch nun steuerte das Bundesverfassungsgericht eine weitere Facette der Kanzlerbilanz bei.
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