Doch kein Hitlergruß, Amtsgericht München weißt Antrag der Staatsanwaltschaft auf Ermittlungen ab.
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Es ist offensichtlich, dass es sich hier um den Versuch einer politischen Verfolgung handelt. Dass Bystron in diesem Zusammenhang die Immunität aberkannt würde, sollte die AfD nicht auf sich sitzen lassen. Schluss mit der Duldungsstarre.. . .
Am 10. Juli habe ich auf meiner Seite beschrieben, wie die Staatsanwaltschaft München den AfD-Bundestagsabgeordneten Peter Bystron wegen eines vermeintlichen Hitler-Grußes vor Gericht bringen will. Ein Blick auf das Video der Veranstaltung – Teil eines bundesweiten Protesttags der AfD gegen die Impfpflicht am 5. März – und die Stelle, an der angeblich der Hitlergruß gezeigt wurde, macht in meinen Augen klar, dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft absurd sind. Schlimmer noch: Die Causa wirft geradezu zwingend die Frage auf, ob hier Rechtsbeugung im Amt begangen wird – also eine vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts. Ansehen können Sie sich die Bilder von dem vermeintlichen Hitler-Gruß hier.
Jetzt hat das Amtsgericht München der Staatsanwaltschaft eine Absage erteilt. In einem Beschluss, der mir exklusiv vorliegt, weist es den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück. Mit einer Begründung, die sich wie eine einzige Ohrfeige für die Anklagebehörde liest. Und diese mit ihrem Verfolgungseifer sehr nackt dastehen lässt. Dank des Beschlusses wird nun auch öffentlich, mit welcher kruden, dreisten Logik die der bayerischen Regierung unterstellte Staatsanwaltschaft argumentiert.