Zitat Zitat von El Lute Beitrag anzeigen
Und woran liegt das? Vielleicht daran, dass die Argen ständig irgend einen Müll in ihre Bescheide schreiben und die Betroffenen dagegen klagen MÜSSEN, um nicht auf der Straße zu landen? Aber mit Hartz IV sollte ja alles billiger werden. Dabei rausgekommen ist eine Bürokratie, die jedes Jahr Milliarden verschlingt. Mit der "kurzfristigen" Entscheidung meinst du nicht zufällig, dass es keine Rechtsmittel mehr gegen die Bescheide geben soll?


Ich habe eine bessere Idee: Die ganze Agenda 2010 Scheiße auf den Müllhaufen der Geschichte und von vorne anfangen.


Ich frage mich jetzt wirklich, was dich in deiner Freizeit an so einen Ort treibt. Ich habe diesbezüglich eine Vermutung, die ich hier allerdings nicht schreiben werde.


Wenn ich da an die Erfahrungen einer Bekannten denke, die auf Unterhaltsvorschusszahlung und Hartz IV angewiesen war, nachdem ihr Ex-Mann stiften gegangen war und keinen Cent mehr gezahlt hat, dann sehe ich eine naheliegende Erklärung: Meiner Bekannten wurde mehrfach und ohne jede Anhörung vom Amt einfach der Geldhahn zugedreht. Die einfache Begründung war "Laut den uns vorliegenden Informationen (die das Amt nie auf den Tisch gelegt hat), haben sie uns verschwiegen, dass sie bei der Bank XY noch ein Sparkonto haben! Sie bekommen keine Leistung mehr und erhalten eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug!!" Die Vorwürfe waren kompletter Humbug, die Zahlungen erfolgten aber erst, nachdem meine Bekannte bewiesen hatte, dass die Vorwürfe nicht zutrafen -- d.h. Umkehr der Beweislast! Die Arge hat sich nicht einmal entschuldigt und meine Bekannte wäre mit ihren zwei Schulpflichtigen Kindern auf der Straße gelandet, wenn ihre Eltern ihr nicht augeholfen hätten. Und so würde ich auch solche Mietverhältnisse deuten: Die eigenen Verwandten werden noch am ehesten einen Mietrückstand stunden, wenn ein Sachbearbeiter mal wieder seine Leistungsverweigerungs- und Sanktionsquote pushen will.


Würden für Hartz IV Empfänger die fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien gelten, dann gäbe es solche Fälle überhaupt nicht.
Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen angemessenen Mietzuschuss. Nur stets nicht dabei, wie hoch dieser mit einer Haushaltsgröße von X in der Gemeinde Y ist.