Wir sperren Generalfeldmarschall wegen Verstößen gegen § 130 StGB (Volksverhetzung), § 1 Absatz 1 GG (Die Würde des Menschen), § 185 StGB (Beleidigung) und § 186 StGB (Üble Nachrede) in mehreren Fällen für 14 Tage.
Generalfeldmarschall, lass es dir eine Lehre sein! Mit solchen Verstößen ist nicht zu spaßen und kann ganz schnell zur Anzeige gebracht werden.