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Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

  1. #61
    Pillefiz
    Gast

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von FranzKonz Beitrag anzeigen
    Entschuldige, aber dafür ist der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München zuständig. Ob wir ein Volk sind, wissen wir als Bayern selbstverständlich besser, als irgend so ein Saupreiss, so ein hundsmiserabliger!
    Oder die hier


  2. #62
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Zirkuszelt Beitrag anzeigen
    ...bis die Säge kommt...
    Musste mir nicht sagen!
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #63
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Pillefiz Beitrag anzeigen
    Oder die hier

    Sorry, ich sehe keine Videos. Merkel hat den Ausbau des Breitbandnetzes zur Chefsache erklärt, es kann sich nur um Jahrzehnte handeln, bis das funktioniert.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  4. #64
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Erstens hat der Supreme Court festgestellt, dass die Verfassung der USA die Union als dauerhaft ansieht, der eigenmächtige Austritt einzelner Staaten also nicht erlaubt ist. Andernfalls hätte es ja keinen Sezessionskrieg geben dürfen.

    Zweitens kann man die Verfassung der USA wohl kaum als Vorbild für das Grundgesetz ansehen, vom föderalen Staatsaufbau mal abgesehen. Aber schon das Amt des Präsidenten der USA ist fundamental anders ausgestattet als das das Bundespräsidenten. Vorbilder für das GG findest du weit eher in der Frankfurter und in der Weimarer Reichsverfasssung.



    Der Art. 146 GG erwähnt die Möglichkeit, dass sich das Volk eine neue Verfassung gibt. Einen Zwang oder Aufruf oder eine feste Frist findest du da nicht. Aber da das Volk von Natur aus das Recht hat, sich eine neue Verfassung zu geben, wenn es will, ist der Art. 146 heute eigentlich überflüssig. Bis 1990 war er es nicht, weil er im Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot stand.



    Bitte lass mich dezent darauf hinweisen, dass Bayern lange Zeit kräftig vom Länderfinanzausgleich profitiert hat.
    Versuchs mal mit boolescher Algebra....hilft logisch zu denken.
    Denken ist gut....wie immer, deine Erklärungsversuche sind ...obsolet...
    Wie kann ein GG eine Ewigkeitsgarantie enthalten, wenn es jederzeit abgeschafft und ersetzt werden kann?
    Ja, ich habe Mitleid mit Menschen wie dir...auch Carlo hätte das bestimmt auch....

  5. #65
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Versuchs mal mit boolescher Algebra....hilft logisch zu denken.
    Denken ist gut....wie immer, deine Erklärungsversuche sind ...obsolet...
    Wie kann ein GG eine Ewigkeitsgarantie enthalten, wenn es jederzeit abgeschafft und ersetzt werden kann?
    Ja, ich habe Mitleid mit Menschen wie dir...auch Carlo hätte das bestimmt auch....
    :-)

    Held !

    Ich habe meinen Carlo Schmidt studiert, du auch ?

    Du hast den guten Carlo nicht verstanden. Weder was er meint, noch unter welchen Umständen er diese Rede gehalten hat. Musst dich mal in den sog. einschlägigen maßgebenden Quellen darüber schlau machen. Nicht in deinen Quellen, die Dämlacks so ins Netzt ergießen.

    Außerdem zeigt du deine Dummheit vortrefflich, in dem du A 20 , A 79,3 und A 146 GG in einen Brei rührst, der nur den Dämlichen von der Reichsdeppenfront schmeckt. Das ist auch schon einigen anderen Usern hier aufgefallen.

    So und nun geh wieder an deine bukolische Algebra, danke.
    Geändert von Hias Kneißl (20.07.2017 um 11:47 Uhr)

  6. #66
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Wie kann ein GG eine Ewigkeitsgarantie enthalten, wenn es jederzeit abgeschafft und ersetzt werden kann?
    Das Grundgesetz selbst ist genau so ewig wie die Gesetze des Hammurabi oder das Parteiprogramm der NSDAP, nämlich gar nicht. Die "Ewigkeitsgarantie" gilt nicht für das GG selbst, sondern besagt, dass bestimmte Artikel im Rahmen des GG in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen. Aber niemand würde es verhindern können, wenn das deutsche Volk sich morgen dafür entscheiden würde, eine andere Verfassung zu wollen.

    Ich weiß, es sieht nicht danach aus, und das GG funktioniert ausgezeichnet, also ist das eine ziemlich theoretische Möglichkeit, aber möglich ist es das auf jeden Fall.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Ja, ich habe Mitleid mit Menschen wie dir...auch Carlo hätte das bestimmt auch...
    Carlo Schmid hat eine Verfassung miterrichtet. Das haben ihm die westalliierten Militärgouverneure verbrieft. Und er hat einen Staat mitgeschaffen, wenn auch keinen neuen; er hat dabei mitgewirkt, einen bestehenden, aber ziemlich an die Wand gefahrenen Staat partiell neuzugestalten. Was er in seiner vielzitierten Rede im September 1948 (in der allerersten Arbeitssitzung des Parlamentarischen Rates) sagte, spiegelt noch ziemlich deutlich die Positionen der Rittersturzkonferenz. Aber seine Aussagen blieben schon an diesem Tag nicht unwidersprochen; lies einfach mal die Protokolle. Er hatte weder die Unterstützung aller Parteien noch aller Länder, noch nicht mal der gesamten SPD.

    Als der Parlamentarische Rat im Mai 1949 fertig war, waren die Aussagen aus der Note der Ministerpräsidenten von der Rittersturzkonferenz ziemlich gründlich unter die Räder gekommen. Aber Carlo Schmid trug dieses Ergebnis stets bedingungslos mit.

  7. #67
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von GSch Beitrag anzeigen
    Das Grundgesetz selbst ist genau so ewig wie die Gesetze des Hammurabi oder das Parteiprogramm der NSDAP, nämlich gar nicht. Die "Ewigkeitsgarantie" gilt nicht für das GG selbst, sondern besagt, dass bestimmte Artikel im Rahmen des GG in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen. Aber niemand würde es verhindern können, wenn das deutsche Volk sich morgen dafür entscheiden würde, eine andere Verfassung zu wollen.

    Ich weiß, es sieht nicht danach aus, und das GG funktioniert ausgezeichnet, also ist das eine ziemlich theoretische Möglichkeit, aber möglich ist es das auf jeden Fall.



    Carlo Schmid hat eine Verfassung miterrichtet. Das haben ihm die westalliierten Militärgouverneure verbrieft. Und er hat einen Staat mitgeschaffen, wenn auch keinen neuen; er hat dabei mitgewirkt, einen bestehenden, aber ziemlich an die Wand gefahrenen Staat partiell neuzugestalten. Was er in seiner vielzitierten Rede im September 1948 (in der allerersten Arbeitssitzung des Parlamentarischen Rates) sagte, spiegelt noch ziemlich deutlich die Positionen der Rittersturzkonferenz. Aber seine Aussagen blieben schon an diesem Tag nicht unwidersprochen; lies einfach mal die Protokolle. Er hatte weder die Unterstützung aller Parteien noch aller Länder, noch nicht mal der gesamten SPD.

    Als der Parlamentarische Rat im Mai 1949 fertig war, waren die Aussagen aus der Note der Ministerpräsidenten von der Rittersturzkonferenz ziemlich gründlich unter die Räder gekommen. Aber Carlo Schmid trug dieses Ergebnis stets bedingungslos mit.
    Aus gutem Grund ist das GG ein Provisorium, denn es schützt den Bürger nicht vor dem Staat...weil die Siegermächte sich ihre Eingriffsmöglichkeiten vorbehalten haben. die Angst vor einem neuen Deutschland war übermächtig.
    Das GG war niemals eine Verfassung weil diverse Sonderrechte von Beamten und Staatsdienern dort festgeschrieben sind.
    Man wollte sich damit Leute einkaufen, die bedingungslos den Vorgaben der Siegermächte folgten.
    Das kann man an der Parteistruktur und an der Besetzung des BVerGs eindeutig erkennen.
    Auch daran, das Gestalten wie Hias existieren...in einer entsprechenden Bildungsumgebung wohl kaum möglich.
    Protokolle und irgendwelche nachträglichen Aussagen sind in diesem Zusammenhang ...obsolet...denn sie zählen weder bei Entscheidungen noch Beschlüssen.
    Fakt ist, durch die Verfahren zum ESM und die Verteidigung Deutschlands am Hindukusch kann jeder Bundesbürger ablesen, was das GG wirklich wert ist.
    Aber auch diese Diskussion macht keinen Sinn mehr, da mit dem Ende des Euros und der EU, in spätestens 10 Jahren, die Karten neu gemischt werden.

  8. #68
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von konfutse Beitrag anzeigen
    Den Sinn verstehe ich nicht. Sezessionsbestrebungen einzelner Länder (oder Regionen) verstoßen wohl in allen Staaten gegen die verfassungsmäßige Ordnung sind aber dennoch mit dem Völkerrecht vereinbar auf das Verfassungen keinen Einfluss haben.
    "Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung," heißt es im obigen Urteil.

    Ich gehe davon aus, dass Sezessionsbestrebungen immer von Ländern oder Regionen ausgehen und nicht etwa von der Bundesregierung.
    When I'm good I'm very, very good,
    but when I'm bad I'm even better!


  9. #69
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das Völkerrecht sagt dazu:

    ...

    Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
    Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
    Fraglos würde es in Deutschland auf Sorben und Dänen zutreffen! Weil anerkannte Minderheiten! Nur haben wir viel größere Minderheiten nur sind diese als solche nicht anerkannt!
    Solche Vergleiche anzustellen, wäre äußerst komplex und würde die zuständigen Juristen vermutlich noch beschäftigen, wenn es Deutschland und Frankreich und Polen und Dänemark, ... längst nicht mehr gäbe. Schließlich gibt es, wo zwei Juristen zusammenkommen, mindestens drei Meinungen. Bestimmen nun Sprachen den Status als anerkannte Minderheit oder gar Volk, ethnische Gemeinsamkeiten, gemeinsames Bekenntnis zur Region, die Bodenschätze in der betreffenden Region oder das Durchsetzungsvermögen der betreffenden Minderheit?

    Übrigens: Welche Landes- bzw. Amtssprache hat das in Freiheit neugeborene Deutschland eigentlich?
    Gehören die Deutschen etwa dem Volk der Angelsachsen an, auch als "Kimbern und Teutonen" verschrien,
    die nach und nach Britannien übernahmen und dem Land die Bezeichnung England aufdrückten, während
    Nordgermanen ihr ursprüngliches Siedlungegebiet zu Dänemark erklärten?

    Die Beschriftung der hier gezeigten Glocke in der seither degenerierten Sprache der Angelsachsen lässt diese
    Annahme zu.

    When I'm good I'm very, very good,
    but when I'm bad I'm even better!


  10. #70
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    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Aus gutem Grund ist das GG ein Provisorium, denn es schützt den Bürger nicht vor dem Staat...
    Die Menschen- und Bürgerrechte nehmen aber durchaus eine ganze Menge Platz im GG ein. Was fehlt dir?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Aus gutem Grund ist das GG ein Provisorium, ...weil die Siegermächte sich ihre Eingriffsmöglichkeiten vorbehalten haben.
    Das muss ich verpasst haben. Wo im GG steht das?

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das GG war niemals eine Verfassung weil diverse Sonderrechte von Beamten und Staatsdienern dort festgeschrieben sind.
    Was genau meinst du damit? Es handelt sich ja wohl eher um besondere Pflichten.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Das kann man an der Parteistruktur und an der Besetzung des BVerGs eindeutig erkennen.
    Erstens kann man keinem Richter verbieten, eine politische Meinung zu haben. Zweitens ist unklar, wieso das gegen den Verfassungscharakter des GG spricht.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Auch daran, das Gestalten wie Hias existieren...in einer entsprechenden Bildungsumgebung wohl kaum möglich.
    Am GG liegt das wohl kaum. Bildung ist Ländersache.

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Protokolle und irgendwelche nachträglichen Aussagen sind in diesem Zusammenhang ...obsolet...denn sie zählen weder bei Entscheidungen noch Beschlüssen.
    Erklärst du uns das ein wenig näher?

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