Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.


  • In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung


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Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:

1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?

2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.