Zitat Zitat von Heinrich_Kraemer Beitrag anzeigen
Wie gesagt, ich halte den juristischen Firlefanz (übrigens von Prof. Schachtschneider erstellt) für unmaßgeblich gegenüber politischem Willen. Auch wenn die Berliner Bürokratendiktatur das "Betreten des Rasens" untersagen will.
Heinrich_Kraemer ab wann gilt der politische Willen? Ab wann kann man von einem Volk im Sinne des Völkerrechts sprechen? Bayern hat 12,84 Millionen Einwohner (Stand 2015). 1,2................7 Millionen? Sei mal ehrlich Heinrich_Kraemer, der politische Wille spielt immer nur dann eine Rolle, wenn er mit dem eigenen Willen übereinstimmt. Beschränken wir uns auf die Wahlberechtigten. Nehmen wir mal an wir haben eine Volksabstimmung über die Sezession Bayerns. 9,45 Millionen Wahlberechtigte (Stand 2013) Stimmen ab.
Egal welche Werte wir haben, ab nun klare oder knappe Entscheidung, solange die Entscheidung nicht Sezession heißt würdest du weder den politischen Willen der Abstimmenden anerkennen noch die Volksabstimmung selber.